BIOlogische Heizungstechnologie: garantiert schimmelfrei und bestens bewährt

Gesundes Raumklima mit Wohlfühlgarantie

Die Qualität der Raumluft trägt erheblich zu einem behaglichen Wohlfühlklima in Wohn- und Geschäftsräumen bei. Neben den verwendeten Baumaterialien entscheidet die Wahl des Heizungssystems, ob ein gesundes Raumklima entstehen kann. Oder ein luftumwälzendes, staubbelastetes Raumklima, in dem langfristig mit hoher Wahrscheinlichkeit  Feuchtigkeits- und Schimmelschäden entstehen.

Immer häufiger tritt Schimmelbefall bei Niedrigenergiehäusern oder nachträglich wärmegedämmten und isolierten Gebäuden auf. Zu den Hauptursachen zählen die heutigen Baunormen und Vorschriften bei der Wärmedämmung und Gebäudeisolierung. Wir haben uns jahrelang intensiv mit verschiedenen Strahlungsheizungen und Systemen beschäftigt, selbst getestet und eigene Bauprojekte umgesetzt, bei denen „normale“ Heizungen nicht zum Ziel führten. Unsere Wahl: eine Infrarot-Strahlungsheizung. Hier erfahren Sie, wie wir diese Entscheidung getroffen haben.

Das optimale Heizungssystem bietet:

  • sehr schnelle Reaktionszeit und eine Temperaturregelung von 1/10 Grad
  • angenehme Strahlungswärme durch Infrarotstrahlung
  • einfache Installation und langfristiger Schutz der Bausubstanz
  • keine Wasserleitungen im Boden und damit keine Belastung der Füße und des Herz-Kreislaufsystems
  • in Verbindung mit Lehm oder Kalkputz entsteht ein perfektes Raumklima im Sommer und im Winter
  • geringste Konvektion/Luftzirkulation im Raum durch Luftverwirbelung
  • gleichmäßige Temperaturverteilung von Boden bis Decke
  • keine warmer Energiepuffer unter der Decke
  • 20-30 % weniger Energiekosten
  • optimaler Schutz vor Schimmel

Interessierte können sich mit den folgenden Informationen einen kurzen Überblick zu den Fakten verschaffen. Was ist wichtig hinsichtlich Bauphysik und Baubiologie, um ein wirkliches Wohlfühlklima zu erreichen, bei gleichzeitigem Schutz der Bausubstanz? Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt via E-Mail mit uns auf. Hier finden Sie nach unseren Erfahrungen und Kriterien das „beste“ Heizsystem – Sockelheizleisten der deutschen Firma Energy-Com

Das empfehlenswerte Haus

Auszug aus „Verwildertes Bauen“  von Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier, ISBN 978-3-8169-3015-0

Bei der konstruktiven Konzeption eines richtig gebauten Hauses sind vor allem folgende Konstruktionsteile genauer unter die Lupe zu nehmen:
Die Wand, das Dach, das Fenster und die Heizung.
Werden diese Grundkomponenten richtig ausgewählt, dann kann jeder Bauwillige und jeder Bauherr vertrauensvoll in die Zukunft schauen, denn er erwirbt damit ein wertbeständiges und langlebiges Produkt (Meier 02).

  • Die Wand: Hier kann nur die massive Wand empfohlen werden. Eine Massiv-Bauweise, die sich seit Jahrtausenden bewährt hat, kann nicht falsch sein. Das „Lichtenfelser Experiment“ zeigt, dass Speichermassen vorgesehen werden müssen um ein wohnbehagliches und temperaturstabiles Haus zu erhalten….
  • Das Dach: Beim Dach ist besonders auf eine ausreichende Temperaturstabilität und, um Feuchteschäden zu vermeiden, immer auf eine belüftete Konstruktion zu achten …
  • Das Fenster: Kastenfenster, aber auch Verbundfenster (Doppelrahmenfenster), haben gegenüber den jetzt angebotenen Einrahmenfensterkonstruktionen mit Verbundgläsern erhebliche Vorteile (Meier 01) …
  • Die Heizung: Als Heizsystem kommt nur eine Strahlungsheizung in Frage, denn diese hat gegenüber einer Konvektionsheizung gewichtige Vorteile (Meier 09, Meier 09a) …
  • Konsequenzen: Das bewährte, solide Massivhaus mit einem belüfteten Dach mit eingebauten Massivschichten (Bohlen oder Ziegel, jedoch keine Dämmschichten), mit Kasten- oder Verbundfenstern und versehen mit einer Strahlungsheizung, ist und bleibt das Haus mit Zukunft.

Quellen: (Meier 01) Meier, C.: Praxis-Ratgeber zur Denkmalpflege Nr. 9, Bauphysik des historischen Fensters – Notwendige Frage und klare Antworten. Informationsschriften der Deutschen Burenvereinigung e.V. Marksburg, 2001. – 56338 Braubach. (Meier 02) Meier, C.: Richtig bauen – Bauphysik im Zwielicht – Probleme und Lösungen. 7. Auflage Rennwagen: expert Verlag 2010 (Meier 09) Meier, C.: Phänomen Strahlungsheizung – ein humanes Heizsystem wird rehabilitiert. 2. Auflage, Rennwagen: expert Verlag 2010 (Meier 09a) Meier, C.: Praxis-Ratgeber zur Denkmalpflege Nr. 11, Richtig heizen – 14 Fragen und Antworten, Informationsschriften der Deutschen Burenvereinigung e.V. Marksburg, 2009. – 56338 Braubach.

Link PDF Dokument –  Das empfehlenswerte Haus

Wärmedämmverbundsysteme (WDVS ): sinnvoll oder sinnlos?

Auszug aus „Verwildertes Bauen“ von Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier, ISBN 978-3-8169-3015-0

Unseriöses Argumentieren und Rechnen
Überall wird effizientes Bauen propagiert. Dies wird aber mit der Minimierung der U-Werte, gleichbedeutend mit der Maximierung der Dämmstoffdicke gleichgesetzt. Dieses ständige Argumentieren für Superdämmungen erfüllt jedoch eindeutig den Straftatbestand des Betruges, denn die Effizienzlosigkeit kleiner U-Werte ist mathematisch bedingt (Hyperbeltragik) und somit beweisbar (siehe Anschnitt 4.2 „Die Effizienzlüge“). …

Sind „Umweltgerede“ und „Effizienzlüge“ nicht vielleicht doch etwas zu harte Bezeichnungen?
Auch diese Bezeichnungen sind keineswegs übertrieben. Hier ist besonders folgender Sachverhalt zu nennen: Mit den U-Werten-Minimierungskampagnen wird ständig vor allem das Wärmedämmverbundsystem propagiert. Von Kritikern wurde von Anfang an immer wieder darauf hingewiesen, daß durch ein derartiges WDV-System die seit jeher stets wirksame Solarstrahlung von der speicherfähigen, massiven Wand abgeschottet wird, so daß die dadurch erzielbaren Energiegewinne weitgehend ausbleiben (u.a. auch (Aggen 84)).

Warum aber beharrte man bei dieser Aussage?
Zunächst wird in (Gertis 83a) eine immerhin größere Absorption von Solarenergie festgestellt. Es heißt dort: „Tages- und jahreszeitliche Schwankungen der Lufttemperaturen und der Sonneneinstrahlung haben große Temperaturveränderungen auf der Außenseite von Gebäudehüllen zur Folge.“ Die Aufgabe eines Wärmedämmverbundsystem wird dann wie folgt charakterisiert und beschrieben: „Das Mauerwerk wird durch die vorgelagerte Thermohaut von der außenseitigen Temperaturbeanspruchung praktisch abgekoppelt“. Die Abschottung von der Solarenergie wird damit also bestätigt:

Bei dieser Sachlage wird dann jedoch anschließend jubiliert: „Wenn die Masse des Mauerwerks aber thermisch eliminiert wird, ist in der gesamten Wandkonstruktion keine nennenswerte thermisch wirksame Masse mehr da, denn die Dämmschicht ist sehr leicht und die Putzschicht relativ dünn. Unter diesen Umständen müssen sich aber zu jedem Zeitpunkt der instationären Wärmeeinwirkung von außen im Wandquerschnitt annähernd stationäre (das heißt geradlinige) Temperaturverteilungen einstellen.“ Das heißt im Klartext: Sollte speicherfähige Masse vorhanden sein – wie beim Altbau – dann muss schleunigst die segensreiche Speichermasse von der kostenlosen Solarenergie abgekoppelt werden, damit das „Gerede von der Sonnenenergienutzung massiver Außenwände“ endlich aufhört. Die Abkapslung wird dann durch ein Wärmedämmverbundsystem erreicht. Damit hat man einen äußert „innovativen“ Weg gefunden, um wieder stationär, also falsch rechnen zu können. Dies ist aber ein makaberes Spiel mit der Sonne – und den Kunden. Insofern konnte in (Gertis 83) dann großspurig vermeldet werden: „Die Speicherfähigkeit der Außenbauteile ist… in der Regel vernachlässigbar“ und „Die Speicherfähigkeit übt praktisch keinen Einfluss auf den Heizenergieverbrauch aus“. Das jedoch ist dämmwirtschaftsadäquate Bauphysik pur, die Wissenschafts-Fälscher in der Bauphysik sind also sehr aktiv. Der Kunde aber wird finanziell ausgeplündert.

Ist ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) demzufolge nun generell abzulehnen?
Ja, auf alle Fälle, die bauphysikalischen Nachteile sind erdrückend:

  1. Bei der Bedeutung von „Solararchitektur“ wird, wie bereits erläutert, die Solarenergie von der speicherfähigen Wand abgekoppelt. Damit wird auf kostenlose Energiegewinne verzichtet.
  2. Die vermeintlichen „Energieeinsparungen“ durch U-Wert-Verbesserungen treten deshalb überhaupt nicht ein. Es gibt genügend Untersuchungen, die dies belegen (u.a. von Prof. Fehrenberg in Hildesheim (Fehrenberg 03). Dieser Komplex wird in Kapitel 4 „Der Dammwahn“ behandelt.
  3. Die vorausberechneten, jedoch durch falsche Berechnungen nicht eintretenden Energiegewinne werden nun jedoch nicht dem fehlerhaft verwendeten U-Wert, sondern den zum Glück flugs entdeckten „Wärmebrücken“ angelastet, die damit überwertet werden. Dies jedoch geht am Thema vorbei und lenkt nur vom eigentlichen Irrtum ab, der grundsätzlichen Falschberechnung mit dem U-Wert.
  4. Durch meist sorptionsdichte und diffusionsbehindernde äußere Schichten des WDV-Systems wird die Entfeuchtung der Konstruktion nach außen stark beeinträchtigt. Durchfeuchtungen der Konstruktion ist die zwangsläufige Folge.
  5. Die dann verstärkt nach innen orientierte „Entfeuchtung“führt zu Feuchtekonstruktionen und an der Innenwand dann meist zur Schimmelpilzbildung. Die „Schimmelhäuser“ sind inzwischen viel diskutierte Sanierungsobjekte. (siehe Kapitel 6 „Schimmelhäuser“).
  6. Infolge fehlender Speicherfähigkeit der äußeren Putzschicht unterkühlt nachts die Oberfläche durch Abstrahlung derart stark, daß eine Kondensation der Nachtluft eintritt und damit Algenbildung meist nicht zu vermeiden ist. Das Landgericht Frankfurt stellte fest (AZ 3-13O104/96): Algenbewuchs wird durch Vollwärmedämmung begünstigt. Durch Einsatz Fungizide Mittel könne jedoch der Algenbefall verhindert werden.
  7. Damit gehört es bei Wärmedämmverbundsystemen also zum „Stand der Technik“, den Zusatz von Algiziden vorzusehen. Das Sick-Building Syndrom, das krankmachende Gebäude wird also auch durch ein Wärmedämmverbundsystem gehegt und gepflegt.

Diese für die Beurteilung wichtigen Negativpunkte werden jedoch in ihrer ganzen Bedeutung nicht angesprochen. Lediglich die energetische Einordnung über den U-Wert wird behandelt, wobei gerade hier von Denkfehlern, Trugschlüssen und Irrtümern ausgegangen wird. Fehlinformationen der Bauwilligen sind damit die unausbleibliche Folge.

Quellen
(Aggen 84) – Aggen, K.: Moderne Isolierwandkonstruktionen verschleudern Energie Deutsche Bauzeitschrift 1984, H. 3, S. 389
(Fehrenberg 03) – Fehrenberg,J. P.: Energie-Einsparen durch nachträgliche Außendämmung bei monolithischen Außenwänden? In der Praxis kommt wenig heraus! in: VBN-Info Sonderheft „Topthema Wärme Energie“, VBN Seminare GmbH Bremerhaven, S. 51.
(Gertis 83) – Gertis, K.: Das hochgedämmte massive Haus. Bundesbaublatt 1983, H. 3, S. 149 und H. 4 S. 203
(Gertis 83a) – Gertis, K.; Keißl, K.; Nennen, D.; Walk, R.: Wärmespannungen in Thermohautsystemen – Voruntersuchungen unter idealisierten Bedingungen. Die Bautechnik 1983, H. 5, S. 155.

Links zum PDF Wärmedämmverbundsysteme – WDVS – sinnvoll oder sinnlos?

Sind U-Wert Berechnungen grundsätzlich fehlerhaft?

Auszug aus „Verwildertes Bauen“ von Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier, ISBN 978-3-8169-3015-0

Wieso kommt mit den U-Wert Berechnungen nur Nonsens heraus, wenn doch überall damit gerechnet wird?
Hier muss auf eine wirklich ernstzunehmende weitere gravierende Ungeheuerlichkeit hingewiesen werden: In jedem Bauphysikbuch steht: Der U-Wert gilt nur für den Beharrungszustand, also nur für stationäre Verhältnisse. Diese werden ja grundsätzlich durch eine geradlinige Temperaturverteilung innerhalb einzelner Bauteilschichten einer Außenkonstruktion charakterisiert. Dies erfordert jedoch einen längeren Zeitraum (mindestens drei bis fünf Tage) konstante Randbedingungen wie z.B. eine konstante Feuchte, aber vor allem in energetischer Hinsicht konstante Werte für die beidseitigen Lufttemperaturen. Nur so kann sich die Temperaturverteilung im Querschnitt tatsächlich gradlinig einpendeln und damit stationäre Verhältnisse signalisieren. Gradlinig und damit stationär bedeutet auch überall ein konstanter Wärmestrom, was ja die Gültigkeit des U-Wertes erst voraussetzt. Auch für die Bestimmung der einzelnen Temperaturen im Querschnitt wird ja als Voraussetzung ein konstanter Wärmestrom angenommen. Da sich jedoch die Außentemperatur im 24stündigen Rhythmus der Tag/Nacht-Abfolge ständig ändert, kann sich ein Beharrungszustand in der Außenkonstruktion überhaupt nicht einstellen – eine stationäre Berechnung ist bei Berücksichtigung der Solarstrahlung somit ein Trugschluss. Diese Beschränkung des U-Wertes auf nie vorhandene Voraussetzungen wird sogar von Hauser, einem Protagonisten des U-Wert Dogmas, bestätigt. In (Hauser 81) steht unmissverständlich: „Folgendes ist vorauszuschicken: der k-Wert (jetzt U-Wert) eines Bauteils beschreibt dessen Wärmeverlust unter stationären, d.h. zeitlich unveränderlichen Randbedingungen. Die Wärmespeicherfähigkeit und somit die Masse des Bauteils geht nicht in den k-Wert ein. Außerdem beschreibt der k-Wert nur die Wärmeverluste infolge einer Temperaturdifferenz zwischen der Raum- und der Außenluft. Die auch während der Heizperiode auf Außenbauteile auftreffende Sonneneinstrahlung leibt unberücksichtigt.“

Ist diese Sackgasse nicht vorher erkannt worden? Es ist doch ungeheuerlich, daß stationäres Rechnen das Bauen derart dominiert?
Es ist in bauphysikalischen Fachkreisen durchaus bekannt, daß eine stationäre Betrachtung nicht der Wirklichkeit entspricht. So sagt Bogoslovskij unmissverständlich: „Unter natürlichen Umweltbedingungen ist die Wärmeübertragung durch Umfassungskonstruktionen immer einstationär. Ständig ändern sich Außenlufttemperatur, Sonnenstrahlungsintensität sowie Stärke und Richtung des Windes. Im Rauminneren ändert sich die Temperatur gleichfalls und schwankt in den einzelnen Jahreszeiten um bestimmte Mittelwerte. Deshalb muss man… zur richtigen Einschätzung des Temperaturverhaltens von Räumen die Wärmeübertragung durch Umfassungskonstruktionen und in Bauteilen… nichtstationär betrachten.“(Bogoslovskij 82)

Es ist nicht zu leugnen, daß das stationäre Rechnen zu unrealistischen Ergebnissen führen muß. Und so schlingert die offizielle Bauphysik mit ihren Aussagen so vor sich hin, produziert einen Fehler nach dem anderen und drangsaliert die praktizierende Bauszene.

Quelle:
(Bogoslovskij 82) – Bogoslovskij, V. N.: Wärmetechnische Grundlagen der Heizungs- Lüftungs- und Klimatechnik. VEB Verlag für Bauwesen, Berlin 1982
(Hauser 81) – Hauser, G.: Der k-Wert im Kreuzfeuer – Ist der Wärmedurchgangskoeffizient ein Maß für Transnissionswärmeverluste? Bauphysik 1981, H. 1 S. 3

Links zum PDF – Sind U-Wert Berechnungen grundsätzlich fehlerhaft? 

Heizwärmebedarfsrechnung - Wunschvorstellungen & Realität

Texte/Auszüge aus: Wärmebedarf, Wärmeverbrauch, Wärmeschutz- von falschen Berechnungen, richtigen Zahlen und einer Verordnung, vor der man sich schützen sollte. Autor: Dirk van den Brink, Dipl.-Ing. Architekt, 13156 Berlin

Der Heizwärmebedarf von Gebäuden wird im Wesentlichen über die Berechnung der Transmissionswärmeverluste unter Anwendung der U-Werte von Bauteilen errechnet. Dabei wird ein statisches System von konstanten Innen- und Außentemperaturen angesetzt und die Transmissionswärmeverluste mit den im Labor ermittelten Wärmeleitzahlen von Baustoffen errechnet. Die angenommenen Rahmenbedingungen (Beharrungszustand) kommen so in der täglichen Praxis niemals vor, was letztendlich zu deutlichen Abweichungen führt zwischen berechneten Heizwärmebedarf eines Gebäudes und dem tatsächlichen Verbrauch. Der Heizwärmeverbrauch von Neubauten ist dabei meist signifikant höherer als der errechnete Bedarf.

Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. Kiel aus dem Jahr 2010 hat in einer Untersuchung ermittelt, dass der tatsächliche Heizwärmeverbrauch bei über 500 untersuchten Niedrigenergiehäusern im KfW 60- und KfW 40 Standart um durchschnittlich mehr als 40% über der Bedarfsvorgabe, d.h. über den vorgenommenen Berechnungen des Heizwärmebedarfs der Energiesparhäuser liegt. Dabei ist es bemerkenswert, dass nicht ein einziges der untersuchten 2Gebäude den ermittelten Normbedarf erreichen konnte und in der Spitze der tatsächliche Verbrauch um 70% über der Berechnung lag. Die Ursachen hierfür liegen u. a. in einer falschen Berechnungsmethode des Heizwärmebedarfs, der die Wirkung von Dämmstoffen und des verwendeten U-Werts für die Wärmeverluste falsch bewertet.

Bei Altbauten, insbesondere bei solchen mit massiven Ziegelkonstruktionen, liegen die tatsächlichen Verbräuche weit unterhalb der errechneten Heizwärmebedarfe.

Besonders mit Blick auf die Einsparungsziele der Regierung ist zu überprüfen, ob der vermehrte Einbau von Dämmstoffen nicht eher kontraproduktiv ist und es aufgrund falscher Grundlagen (Formeln und Berechnungsmethoden) zu einer unnötig hohen und unwirtschaftlichen Anwendung von Dämmstoffen kommt. Nach den Untersuchungen von Prof. Ralf Neddermann, Hochschule Konstanz, bringen Dämmstoffdicken oberhalb von 10 cm keinen Einsparungseffekt mehr und sind damit unrentabel.

Veranschaulicht man sich die Tatsache, dass die Transmissionswärmeverluste über die Außenwände ca. 20% des Heizwärmebedarfs ausmachen, sind die hohen Anforderungen der EnEV an die Begrenzung der Transmissionswärmeverluste ökonomisch und energieplanerisch gänzlich in Frage zu stellen. Unabhängig von der Genauigkeit der Berechnungsmethode und einer notwendigen Überprüfung der Grundlagen entsteht bei einer Umsetzung der geforderten U-Werte ein Kosten- und Materialaufwand, der unangemessene und nicht rentierliche Kosten verursacht und daher oftmals zu einer vollständigen Unterlassung von Sanierungsmaßnahmen führt. Dies ist sowohl hinsichtlich der Energiesparziele der Bundesregierung und der EU als auch hinsichtlich der Aktivierung der Baukonjunktur kontraproduktiv.

Verbessert man z.B. den U-Wert einer 25 cm dicken Voll-Ziegelwand von 2,0 W/m²K mit einer entsprechenden Wärmedämmung auf 0,24 W/m²K so ergibt sich eine Verbesserung der Transmissionswärmeverluste von rechnerischen 88 %. Bei einem Wohngebäude mit 140 m² Wohnfläche und einer Außenwandfläche von 140 m² sowie einem Heizenergieverbrauch von 140 KW/h/a/m² entsteht hierdurch auf Grundlage des heutigen Gaspreises eine Heizkosteneinsparung von ca. 175,- Euro im Jahr. Die Kosten für die erforderliche Außenwanddämmung betragen ca. 16.000,- Euro. Teilt man die Kosten durch die Ersparnis ergibt sich eine Amortisationszeit von 91,43 Jahren ohne Berücksichtigung von Energiepreiserhöhungen und sonstiger abschreibungstechnischer Faktoren. Unterstellt man, dass die Verminderung der Transmissionswärmeverluste gar nicht in der errechneten Höhe eintritt, würde sich die Einsparung entsprechend verringern und die Amortisationszeit nochmals verlängern. Entsprechendes gilt für alle sonstigen Dämm-Maßnahmen.5 Die EU-Gebäuderichtlinie 2010 fordert, dass die Mitgliedsstaaten ab 2021 nur noch Niedrigst- oder Null-Energie-Neubauten erlauben. Eine solche Forderung ist nur durch fachunkundige Bürokraten aufzustellen, die es gewohnt sind Wunschvorstellungen zu formulieren, die sich politisch vermarkten lassen, deren Umsetzung aber zweitrangig ist. Da es immerhin um die „Rettung des Klimas“ geht, sei es erlaubt, darauf hinzuweisen, dass die Forderung auch ins Gegenteil umkippen könnte. Rechnet man das bekannte Schadenspotenzial bei der Erstellung von hoch gedämmten Leichtbaukonstruktionen hoch, lässt sich für viele Gebäude in den nächsten 50 Jahren ein Sanierungsbedarf absehen, dessen Kosten und Materialaufwand sämtliche Einsparungsanstrengungen wieder zunichte machen könnte. Die absehbaren Instandhaltungskosten für konventionelle, massive Konstruktionen werden nur einen Bruchteil hiervon betragen. Auch diesen Aspekt sollte der potenzielle Bauherr mit in seine Bilanz einkalkulieren, da der Gesetzgeber leider nur an kurzfristig bilanzierten Einsparungsstatistiken interessiert ist und lieber theoretisch (schön-) rechnet als praktisch umsetzt. 6Ließe man die statistisch belegbaren Bauschäden mit in eine Energiebilanz einfließen, entsteht eine völlig neue Perspektive auf die energiesparenden Qualitäten der heute propagierten „energieeffizienten“ Baukonstruktionen in Leicht-(Sinns-) Bauweise. Die U-Wert orientierten Berechnungsgrundlagen und Forderungen der EnEV sind daher nicht nur physikalisch in Frage zu stellen, sondern auch ökonomisch falsch. Auch ohne hier den Aufwand für die Sanierung von Bauschäden beispielhaft durchzurechnen wird klar, dass die Massivbauweise (Wärmespeicherzahl S>250) der Leichtbauweise nicht nur in Hinsicht auf Langlebigkeit und Werthaltigkeit überlegen ist, sondern auch bei einer langfristig orientierten Energiebilanz weitaus besser dastehen würde, als dies derzeit der Fall sein darf. In welchen Umfang dies gilt ist derzeitig nicht genau festzustellen. Die gesundheitliche Bilanz für die Bewohner von Passivhäusern, die sich dem Diktat von kurzsichtigen Energiesparkonzepten unterwerfen und einer permanenten künstlichen Belüftung ausgesetzt sind, müssen die Betroffenen dann für sich selbst aufstellen. Immerhin hat die Medizin die auftretenden Symptome schon als Krankheitsbild erkannt und empfiehlt den Patienten mehr frische Luft und einen Kachelofen. Dieser kann dann ja mit CO²-freiem Strom betrieben werden, ganz wie unsere zukünftigen Automobile, und alles ist dann wieder in der besten energiepolitischen Ordnung der Energieversorger und ihrer staatlichen Durchführungsorgane.

Quellen:

  1. Alexander Blazek: Falsche Ausgangsdaten – unrealistische Ziele: Energiekonzept des Bundes, Kiel 2009
  2. Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. Kiel Nr. 239, Heft 1/10
  3. R. Neddermann: „Energetische Gebäudemodernisierung Kosten, Wirtschaftlichkeit, CO2- Reduktion“, Neuwied 2009
  4. Zentralverband Deutsches Baugewerbe, ZDB Baustein Ausgabe 2/Juli/2011
  5. Wärmebedarf, Wärmeverbrauch, Wärmeschutz – von falschen Berechnungen, richtigen Zahlen und einer Verordnung, vor der man sich schützen sollte
  6. VDE Verband der Elektrotechnik, „Elektrizitätsversorgung in Deutschland und Europa“
  7. Wärmebedarf, Wärmeverbrauch, Wärmeschutz – von falschen Berechnungen, richtigen Zahlen und einer Verordnung, 7 vor der man sich schützen sollte

Link zum PDF – Heizwärmebedarfsrechnung – Wunschvorstellungen & Realität

Humane Strahlungswärme als energiesparende Heiztechnik: fehlerhafte Formeln

1. Die Strahlungsgesetze

Die von einer Oberfläche ausgehende Wärmestrahlung, wie z. B. die Heizfläche einer Strahlungsheizung oder die Oberfläche eines Raumes, ist als Temperaturstrahler eine elektromagnetische Welle, gleich dem sichtbaren Licht, der Radiowelle, den Röntgenstrahlen. Das Plancksche Strahlungsgesetz beschreibt nun die Intensität der elektromagnetischen Strahlung eines schwarzen Körpers in W/m²mm [5]. Daraus abgeleitet folgt das Strahlungsgesetz von Stefan – Boltzmann für die Strahlungsleistung in W/m². ….
Link zum PDF – Humane Wärme Strahlungswärme als energiesparende Heiztechnik (zu viele Formeln und Grafiken…)

2. Schlußfolgerungen
Strahlungswärme ist das Gebot der Stunde. Schimmelpilze werden vermieden, da es zu keiner Kondensatbildung kommen kann. Physiologisch ist der Mensch auf Strahlungswärme ausgerichtet, seit Jahrtausenden. Strahlungswärme schafft energiesparend behagliche Wärme. Bedauerlicherweise wird die Strahlungswärme heizungstechnisch/rechnerisch benachteiligt und demzufolge sträflich vernachlässigt.

Mit daran beteiligt sind Rechenmethoden, die durch Denkfehler und falsche Schlußfolgerungen entstanden sind. Elektromagnetische Strahlung (Strahlungsheizung) und thermodynamische Prozesse der kinetischen Wärmelehre (Konvektionsheizung) sind aus physikalischen Gründen gegenseitig nicht adaptionsfähig.

Was hier bei einer Strahlungsheizung „berechnet“ wird, sind Phantomrechnungen mit absonderlichen Resultaten. Es ist in diesem Zusammenhang besonders anzumerken, dass diese, aus der kinetischen Wärmelehre abgeleiteten Recheninstrumente nun auch in den DIN- und EN-Vorschriften verankert werden. In DIN EN ISO 6946 werden diese falschen Rechenansätze normmäßig festgeschrieben und in der EnEV 2000 sollen Normen zu allgemein anerkannten Regeln der Technik erklärt werden [11]. Dies ist ein weiteres Indiz, dass DIN/EN nicht die Interessen des Kunden, des Käufers, des Menschen berücksichtigt, sondern sich den Interessen der Industrie unterwirft. Karl Steinbuch zitiert ein Kant-Wort [12]:

„Habe Mut, dich deines Verstandes ohne fremde Leitung zu bedienen“. Gerade in der Wissenschaft sollte dies zum Leitmotiv jeglichen Handelns werden. 

Täuschung und Betrug bei Energieverbrauchsstatistiken

Zitat aus „Verwildertes Bauen“ von Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier, ISBN 978-3-8169-3015-0

Es wird von offizieller Seite auch die Statistik im eigenen Sinne entsprechend gedeutet und „interpretiert“, nur um bestimmte Interessen durchzudrücken. Das ist dann die beschönigende Umschreibung für eine handfeste „Fälschung“, die nur den einen Zweck verfolgt, den Nutzer und Anwender zu täuschen.

Dies ist ja ein recht massiver Vorwurf. Gibt es denn hierfür ein Beispiel?
Wenn Energieeinsparungen bei Gebäuden behandelt werden, dann ist als Vorspann in den Fachzeitschriften, Fachbüchern und Vorträgen immer wieder und seit jeher davon die Rede, daß die Raum- oder Gebäudeheizung ca. 30% des Endenergieverbrauchs in der Bundesrepublik ausmacht. So läßt sich auch Gertis mittels Rundbrief vom 28. Jan. 1999 an die Architektenschaft über die „Schwäbisch Hall Trading GmbH“ z. B. die These verkünden, fast ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland wird für die Beheizung von Gebäuden genutzt. Dieser angegebene Anteil der Gebäudeheizung ist jedoch falsch und dient damit der systematischen Irreführung.

Stimmt denn der Anteil der Gebäudeheizung von 30 % nicht?
Als Basis für diesen fast Eindrittelanteil dient lediglich der Energieverbrauch der fünf „Endenergieverbrauchssektoren“ Haushalte, Kleinverbraucher, Industrie, Straßenverkehr und übriger Straßenverkehr; der zusammen jedoch nur etwa 40% des Gesamtenergieverbrauchs in der BRD umfasst. Man erklärt nonchalant also einfach den „Endenergieverbrauch“ zum Gesamtenergieverbrauch. Dann aber macht die Beheizung von Gebäuden nur ca. 12% des Gesamtenergieverbrauchs aus, denn 30% von 40% sind nun einmal nur ca. 12%. Wenn seriös der Anteil der Gebäudeheizung am Gesamtenergieverbrauch angegeben werden soll, dann muß also zum „Endenergieverbrauch“ (40%) noch die „Umwandlungsenergie“ der Kraft- und Fernheizwerke (etwa 20% des Gesamtenergieverbrauchs) und vor allem die damit verbundenen „Umwandlungsverluste“ (etwa 40%) hinzugerechnet werden. (Meier 94).

Aber auch Hauser verbreitet diese falsche These, indem er folgendes veröffentlicht (Hauser 91):

Energieverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland 1987.
Private Haushalte 2034PJ  -26,5%
Kleinverbraucher 1225PJ  – 16,0%
Industrie 2289PJ  – 29,9%
Verkehr 1991PJ  – 26,0%
nicht behandelt 123PJ  – 1,6%
Summe 7662PJ  – 100%

Auch Hauser beschränkt sich darauf, den „Energieverbrauch in der Bundesrepublik“ nur mit der Angabe der „Endenergieverbrauchssektoren“ anzugeben und unterschlägt dabei die Umwandlungsenergie sowie die Umwandlungsverluste. Dies aber bedeutet handfester „Betrug“. Derartige Machenschaften sind nun Gegenstand der Lehre an der „Elite Universität München“.

Nur um die Bedeutung der Gebäudeheizung und damit der „Gebäudewärmedämmung“ zu steigern – und dies wird ja ständig als „wesentliche Maßnahme zur Energieeinsparung in der BRD kolportiert (ohne energetische Sanierung der Gebäude sei keine effektive Energieeinsparung und CO2-Emissionsminderung zu erzielen!) -, wird hier Statistik sehr „freizügig interpretiert“, es wird statistisch gemogelt. Dies bedeutet jedoch im Klartext Fälschung und Missbrauch der Statistik.

Man überlege doch nur: Die ca. 40 % Umwandlungsverluste, die in den Kühltürmen und Flüssen verschwinden (deshalb wird ja die „Kraft/Wärme Kopplung“ derart intensiv propagiert) bedeuten immerhin fast das Dreieinhalbfache der Gebäudeheizung. Die Gebäudeheizung wird also in der Gesamtschau maßlos überbewertet, wird einfach falsch angegeben, nur um nun auch noch ganze „Energieeinsparungsprogramme“ bei den Gebäuden erfinden und auf den Weg bringen zu können. Immerhin wird ja ständig getrommelt, wie wichtig doch die „energetische Sanierung“ der Altbausubstanz, die Wärmedämmung sei. Die Wertigkeit der Gebäudedämmung ist jedoch nur gering. Aber trotzdem wird die Gebäudesubstanz „á la Christo“ mit Dammstoff verpackt und luftdicht abgeschlossen – ein Verbrechen der Gebäudesubstanz, jedoch zur eitlen Freude der Dämmstoffindustrie. Zitat Ende

Quellen:
(Meier 94) – Meier, C.: Ökologisch-ökonomische Aspekte der Energieeinsparung. das bauzentrum 1994, H.5, S. 26
(Hauser 91) – Hauser, G.: Umweltberußtes, energiesparendes Bauen. Baugewerbe 1991, H. 18 und 19 (von der KS-Industrie als Sonderdruck verteilt)

Link zum PDF – Täuschung und Betrug bei Energieverbrauchsstatistiken 

DIN-Normen: ein Instrument der Täuschung?

DIN-Vorschriften können nicht als „technische Regeln“ verwendet werden, weil von DIN selbst deren Unverbindlichkeit erklärt wird; es wird keine Verantwortung für die in DIN gemachten Konstruktionsvorschläge übernommen. Insofern erlangen sie nicht die Bedeutung von allgemein anerkannten Regeln der Technik. Auch das StGB kennt hier nur den Begriff der a. a. R. d. T. Die Verbindlichkeit der DIN-Vorschriften muß erst vertraglich vereinbart werden. [4].

Hinweise von DIN
Auf DIN-Normen ist sachlich kein Verlaß, denn es heißt dort (u. a. in [1]):

  • „Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insoweit auf eigene Gefahr“.
  • „Die DIN-Normen haben kraft Entstehung, Trägerschaft, Inhalt und Anwendungsbereich den Charakter von Empfehlungen“.
  • „DIN-Normen an sich haben keine rechtliche Verbindlichkeit“.
  • „DIN-Normen dienen der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe, z. B. des Begriffes Stand der Technik“.

Dies sind klare und eindeutige Aussagen – jeder sollte sich dies zu eigen machen. DIN-Normen sollten wegen der Fragwürdigkeit ihrer Entstehung einen möglichst geringen Stellenwert bekommen. Konstruktionen gemäß DIN können fehlerhaft, Konstruktionen nicht gemäß DIN können fehlerfrei sein.

Dies wird verständlich, wenn es bei DIN heißt [1], [2]:

  • „Die Mitgliedschaft im DIN sichert einen Einfluß auf die normungspolitischen Entscheidungen des DIN“.
  • „Die Förder- und Kostenbeiträge der Wirtschaft … sind ein praxisnahes Steuerungsinstrument für die Normungsarbeit“.
  • „DIN ist auf Kostenbeiträge der Wirtschaft angewiesen, mit denen die Arbeit der Normenausschüsse gefördert wird. Die Förderbeiträge sind ein Gradmesser für die Notwendigkeit von Normungsvorhaben und ein praxisnahes Steuerungsinstrument für die Normungsprogramme“.
  • „An der Normungsarbeit interessierte Firmen, Institutionen und Verbände können Förderbeiträge zentral abführen“.
  • „Wer die Normungsarbeit weder durch einen Förderbeitrag noch durch einen Kostenbeitrag finanziell unterstützt, kann von der Mitarbeit ausgeschlossen werden“.

Wer also zum finanziellen Gedeihen des DIN mit beiträgt, kann mit entsprechenden Normungsleistungen rechnen, die den Geldeinsatz mehr als ausgleichen dürfte. Das Zustandekommen so mancher dubioser DIN-Normen wird damit verständlich.

Immerhin werden auch zu viele methodische und inhaltliche Fehler nachweisbar in den DIN-Vorschriften festgeschrieben [5]. Bei entsprechenden finanziellen Beiträgen der Wirtschaft wird dann auch viel genormt. Die festzustellende Verordnungs- und Normenschwemme läßt darauf schließen, daß hier Gelder zur Genüge fließen. Da es sich bei den DIN-Normen um Vereinbarungen, keineswegs jedoch um wissenschaftliche Erkenntnisse handelt, häufen sich die genormten Fehler – die Folge ist dann produzierter Normungsschrotts [5].

Meersburg – Urteil Das Bundesverwaltungsgericht hat zu den Normenausschüssen festgestellt [3]:

  • „Daneben gehören ihnen aber auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren Interessenstandpunkte einbringen“.
  • „Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflussnahme auf das Marktgeschehen bezwecken“.

Den Anforderungen, die etwa an die Neutralität und Unvoreingenommenheit gerichtlicher Sachverständiger zu stellen sind, genügen sie deswegen nicht“.
Auch BGH-Urteile verdeutlichen die Unverbindlichkeit von DIN-Normen [4].

BGH – Urteile
BGH, Urteil vom 17.12.1996
Wie ist eine Minderung des Werklohnes zu berechnen?
BGB § 472 (Minderung), § 633 (Mangelbeseitigung), § 634 (Wandelung und Minderung nach Fristablauf). [IBR 1997, Privates Baurecht, S. 368]
Ein Werk ist unabhängig davon, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind, fehlerhaft, wenn es nicht den Anforderungen des vertraglich vorausgesetzten Gebrauchs entspricht.
Fazit:
Maßgebend sind also die vertraglichen Vereinbarungen. Selbst die anerkannten Regeln der Technik sind nicht bindend – und erst recht nicht die DIN-Normen.

BGH, Urteil vom 22.01.1998
Muß Architekt die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes optimieren?
BGB § 634 (Wandelung und Minderung nach Fristablauf), § 635 (Schadensersatz).
[IBR 1998, Architekten und Ingenieurrecht, S. 157]
Ein Mangel des Architektenwerks kann vorliegen, wenn übermäßiger Aufwand getrieben wird. Sofern die Nutzflächen und Geschoßhöhen nicht den Vorgaben entsprächen, könne die Planung mangelhaft sein. Das gleiche gelte, wenn bei der Wärmedämmung oder der Dachkonstruktion überflüssiger Aufwand betrieben worden sei. Eine unwirtschaftliche Planung könne auch dann mangelhaft sein, wenn sie sich im Rahmen der vorgegebenen Kosten halte.
Fazit:
Entscheidend ist also die Wirtschaftlichkeit einer Baukonstruktion (Vermeidung übermäßigen Aufwandes). Ist die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben, kann die Planung mangelhaft sein – mit allen Konsequenzen (Minderung des Werklohnes).

BGH, Urteil vom 14.05.1998
Luftschallschutz: Wann liegt Mangel vor?
BGB § 633 (Mangelbeseitigung). [IBR 1998, Privates Baurecht, S. 376]
Der BGH wendet sich gegen die DIN-Gläubigkeit vieler Baubeteiligten. Es kommt in erster Linie nicht auf die Einhaltung der DIN-Normen an; wichtig ist:
(1) Welches Schalldämm-Maß haben die Parteien vereinbart?
(2) Aus der bloßen Beachtung der DIN-Normen folgt noch nicht, daß damit auch die anerkannten Regeln der Technik genügt ist. Gibt es keine Vereinbarung, so kommt es auf die anerkannten Regeln der Technik an.
Fazit:
In der juristischen Rangfolge kommen zunächst die anerkannten Regeln der Technik. DIN-Normen spielen für die Beurteilung keine Rolle.

BGH, Urteil vom 14.05 1998
Welche Bedeutung haben DIN-Normen?
BGB § 633 (Mangelbeseitigung). [IBR 1998, Privates Baurecht, S. 377]
Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben. Nach BGH kommt es auf die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik an. Diese dürfen keineswegs mit den DIN-Normen identisch gesetzt werden. Die Mangelfreiheit kann nicht ohne weiteres einer DIN-Norm entnommen werden. Maßgebend ist nicht, welche DIN-Norm gilt, sondern ob die Bauausführung zur Zeit der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Fazit:
Selbst bei Einhaltung der gültigen Norm besteht ein Mangel, wenn die anerkannten Regeln der Technik nicht eingehalten werden. Vorsicht also bei der Anwendung von DIN-Normen.

Quellen
1 Die Finanzierung des DIN. Herausgeber: Deutsches Institut für Normung e. V. 1998
2 DIN – Etwas über DIN. Herausgeber: Deutsches Institut für Normung e. V. 1998
3 „Meersburg-Urteil“: Bundesverwaltungsgericht Aktenzeichen 4 C 33 – 35/83, Urteil vom 22.05.87. Fundstelle: Neue Juristische Wochenschrift 1987, H. 45, S. 2888 (Quelle: Raimund Probst – Frankfurt).
4 Meier, C.: Alles was recht ist. Rechtliche Randbedingungen des Gebäudewärmeschutzes. bausubstanz 2000, H. 2, S. 45
5 Meier, C. Richtig bauen – Bauphysik im Widerstreit – Probleme und Lösungen. Renningen-Malmsheim: expert verlag, 2. Auflage 2003, 265 Seiten. ISBN: 3-8169-2187-6

Link zum PDF – DIN – Normen – ein Instrument der Täuschung? 

Regel und Stand der Technik von Prof. C. Meier (01.2003):

Es muss zwischen Regel und Stand der Technik unterschieden werden. Unterlagen der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) können folgende Definitionen entnommen werden:

Stand der Wissenschaft

  • Technische Spitzenleistungen, die wissenschaftlich gesichert sind.
  • Wirksamkeit in der technischen und praktischen Umsetzung gilt es noch nachzuweisen.

Stand der Wissenschaft und der Technik

  • Richtige Ausführung oder Beweise nach neueren wissenschaftlichen und technischen Erkenntnissen, ohne dass bereits die überwiegende Mehrheit der Fachleute in der Praxis diese Meinung als richtig anerkennen oder anwenden muss.

Stand der Technik

  • Das ”derzeit technisch Machbare”, beispielsweise vom Deutschen Institut für Bautechnik zugelassene neue Baustoffe.
  • Wirksamkeit fortschrittlicher Verfahrensweisen nachgewiesen.
  • Vielfach noch nicht hinreichend und langjährig erprobt.

Allgemein anerkannte Regeln der Technik

  • Von der überwiegenden Mehrheit der in der Praxis Tätigen als bewährte und richtige Ausführung oder Bauweise anerkannt.
  • Bezeichnet das ”baupraktisch Bewährte”.
  • Auf die Brauchbarkeit und Qualität einer Ausführung kann der Auftraggeber durchweg vertrauen.
  • Ein Mangel nach Werkvertragsrecht liegt schon bei Nichteinhaltung vor.
  • Sie stellen für den Sollzustand Minimalforderungen dar.

Ergebnis: Maßgebend für die praktische Tätigkeit ist immer die Regel der Technik, ein Stand jedenfalls kann nie empfohlen werden, da die langjährige Bewährung fehlt. DIN-Vorschriften können deshalb auch nicht als „technische Regeln“ verwendet werden, weil sie den Stand der Technik repräsentieren und von DIN selbst die Unverbindlichkeit von DIN erklärt wird. Insofern erlangen sie nicht die Bedeutung von allgemein anerkannten Regeln der Technik. Das StGB kennt immerhin nur den Begriff der a. a. R. d. T. Die Verbindlichkeit der DIN-Vorschriften muss erst jeweils vertraglich vereinbart werden.

Link zum PDF – Regel und Stand der Technik 

EneEV: Ausnahmen und Befreiungen in Deutschland

§ 16 Ausnahmen
(1) Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen und andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu.
(2) Soweit die Ziele dieser Verordnung durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Behörden auf Antrag Ausnahmen zu. In einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, unter welchen Bedingungen die Voraussetzungen nach Satz 1 als erfüllt gelten.

§ 17 Befreiungen
Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen. Eine unbillige Härte liegt insbesondere vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer, bei Anforderungen an bestehende Gebäude innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen nicht erwirtschaftet werden können.

Da es auch um Ihr Geld geht, bringe ich hier einen Auszug aus der Begründung zur EnEV.
Autor der Begründung ist die Bundesregierung. Sie nimmt Ihnen die Angst, dass das Bauen durch die EnEV teurer wird. Sie nimmt Ihnen weiterhin die Angst, dass vermehrt Steuergelder flöten gehen. Nun gut, Wahlversprechen sind auch nicht einklagbar. Lesen sie sich mal den Auszug durch, denken Sie kurz nach – und bilden Sie sich Ihre eigenen Meinung dazu.

3. Wirtschaftliche Vertretbarkeit der Anforderungen, Auswirkungen auf die Baukosten, Mieten und Preise

a) Wirtschaftliche Vertretbarkeit
Auf Grund der §§ 5 und 4 Abs. 3 EnEG müssen die durch Anforderungen der energie-sparrechtlichen Verordnungen verursachten Mehrkosten nach dem Stand der Technik für Gebäude gleicher Art und Nutzung generell wirtschaftlich vertretbar sein. Aus den der Bundesregierung vorliegenden Gutachten zur Wirtschaftlichkeit ergibt sich, dass die durch diese Verordnung bedingten Mehraufwendungen deutlich innerhalb der üblichen Gebäude- und Anlagennutzungsdauern bzw. bei bestehenden Gebäuden der Restnutzungsdauern durch die laufenden Energiekosteneinsparungen generell wieder erwirtschaftet Informationen – Akademie für Gesundheit, Sport und Prävention e.V. 2020 Seite von 1 4 werden können. Dies trifft sowohl auf die Anforderungen an Neubauten als auch auf die bedingten Anforderungen im Gebäudebestand zu. Ein besonders hoher Maßstab bezüglich der Wirtschaftlichkeit wird an die Nachrüstungsanforderungen in § 9 gelegt; sie amortisieren sich bereits in wenigen Jahren. Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist damit beachtet.

b) Gebäudekosten
Der neue integrative Ansatz der Verordnung erlaubt dem Bauherrn, die verschärften energetischen Zielvorgaben nach eigener Entscheidung stärker über den baulichen Wärmeschutz, stärker über die Anlagentechnik oder mit einer Kombination beider Sachbereiche zu erfüllen. Die künftigen Gebäudekosten sind davon abhängig, in welchem der beiden Bereiche der Schwerpunkt der Maßnahmen liegen wird. Kostensteigerungen lassen sich im Neubau oft sogar ganz vermeiden, wenn das Gebäude mit einer optimierten Anlagentechnik ganzheitlich geplant wird. Mehrkosten sind dagegen zu erwarten, wenn die neue Flexibilität der Verordnung nicht genutzt wird und die vorgeschriebenen energetischen Verbesserungen gegenüber geltendem Recht allein auf der baulichen Seite umgesetzt werden. Für diesen Fall ist nach den vorliegenden Gutachten bei großen Wohngebäuden (insbesondere Mehrfamilienhäusern) trotz deutlich höherer Anforderungen (schärfere spezifische Grenzwerte) als im Bereich kleinerer Wohngebäude (insbesondere Einfamilienhäuser) von Mehraufwendungen in Höhe von etwa 1 – 1,5 % der Gebäudekosten auszugehen; bei kleineren Wohngebäude ist mit Mehraufwendungen von etwa 1,5 – 2 % der Gebäudekosten zu rechnen. Für Nicht-Wohngebäude dürften die Mehrkosten bei einem nicht integrativen Planungskonzept unter 1% liegen.

Die angegebenen Kostensteigerungen sind durch gutachterliche Untersuchungen belegt, in denen die Anlagentechnik gegenüber dem geltenden Recht unverändert gehalten wurde und die Verbesserungen allein beim baulichen Wärmeschutz ansetzten. Die Ergebnisse werden durch Erkenntnisse aus Förderprogrammen untermauert. Inwieweit sich die Kostenfolgen tatsächlich verwirklichen, wird maßgeblich von der künftigen Praxis der Gebäudeplanung, aber auch von der Entwicklung der Marktpreise für Produkte, welche die strengeren Vorgaben dieser Verordnung erfüllen, bestimmt. Obwohl sich bei der zurückliegenden Novellierung der Wärmeschutzverordnung im Jahre 1993 aus den damaligen Gutachten Erhöhungen der Gebäudekosten in derselben Größenordnung ergaben, sind in der Praxis statistisch kaum verordnungsbedingte Erhöhungen der Gebäudekosten nachweisbar.

c) Preisniveau bei Bauprodukten
Da einige Bauprodukte von hoher energetischer Qualität künftig Standardprodukte sein werden, ist für diese Produkte mit einem Sinken der Preise infolge der Skaleneffekte bei Herstellung und Vertrieb zu rechnen. Diese Wirkung trat schon bei den zurückliegenden Novellierungen der Wärmeschutz- und der Heizungsanlagen-Verordnung auf (z. B. bei Fenstern und bei Thermostatventilen). Informationen – Akademie für Gesundheit, Sport und Prävention e.V. 2020 Seite von 2 4

d) Mieten und Gesamtwohnkosten, Verbraucherpreise
Weil die Anforderungen der Verordnung sämtlich dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügen, ist davon auszugehen, dass investiv bedingte Steigerungen der Mieten und Gesamtwohnkosten durch die eingesparten Energiekosten weitgehend kompensiert werden. Für das Verbraucherpreisniveau sind eher die Gesamtwohnkosten maßgebend. Mit wahrnehmbaren Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, ist vor diesem Hintergrund nicht zu rechnen.

4. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a) Bund, Länder und Gemeinden als Bauherrn Nach der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Bautätigkeitsstatistik wurden im Jahre 1998 für die öffentlichen Bauherrn – Bund, Länder und Gemeinden – rund 2600 Neubauten fertiggestellt, die mit Gebäudekosten von insgesamt rund 9 Mrd. DM veranschlagt waren. Es handelte sich dabei fast ausschließlich um größere Nicht-Wohngebäude, in der Regel mit Büro- oder ähnlicher Nutzung. Vorliegende gutachterliche Untersuchungen weisen bei solchen Gebäuden eine Erhöhung der Gebäudekosten von deutlich unter einem Prozent aus. Auf der Basis der genannten Daten des Jahres 1998 wird die jährliche Mehrbelastung von Bund, Länder und Gemeinden durch die Neubau-Anforderungen der Verordnung mit 70 bis 90 Mio DM geschätzt. Für die Kostenfolgen der Anforderungen an den Gebäudebestand lässt sich für die öffentlichen Bauherrn eine entsprechende Hochrechnung nicht durchführen; weder ist die Summe der energierelevanten Maßnahmen an bestehenden Gebäuden statistisch erfasst noch liegen Erkenntnisse darüber vor, welcher Art diese Maßnahmen sind und wie der derzeitige Zustand der zahlreichen Gebäude ist. Dies wäre aber Voraussetzung für eine aussagefähige Hochrechnung, da die zu erwartenden Mehrkosten je nach Art der Maßnahme und der Gebäude deutlich verschieden sein können.

Auch für die Baumaßnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden gilt jedoch als Folge der Ausrichtung der Verordnung am Wirtschaftlichkeitsgebot, dass sich Mehraufwendungen innerhalb angemessener Zeit generell durch eingesparte Energiekosten amortisieren. Folglich werden die investiven Mehrkosten schon sehr bald – im Bestand in der Regel innerhalb von 15 Jahren – durch Einsparungen bei anderen Titeln der Haushalte kompensiert; die Anwendung der Verordnung trägt mittelfristig also zur Haushaltskonsolidierung bei.

b) Verwaltungskosten
Die Verordnung stellt es den Ländern grundsätzlich frei, auf welchem Wege und in welchem Umfang sie die Einhaltung der Anforderungen überwachen. Bei der geltenden Wärmeschutzverordnung erfolgt die Überwachung der Anforderungen – soweit hierfür Verfahren vorgeschrieben sind – im Rahmen des Vollzuges des Bauordnungsrechts. Die Energieeinsparverordnung erfordert keine Änderung dieser Praxis und verursacht daher keine zusätzlichen Vollzugskosten bei den Ländern und Gemeinden. Nennenswerte zusätzliche Verwaltungskosten für die Ermittlung und Bekanntmachung der Vergleichsmaßstäbe für Informationen – Akademie für Gesundheit, Sport und Prävention e.V. 2020 Seite von 3 4 Energieverbrauchkennwerte (§ 13 Abs. 6) können vermieden werden, weil eine weitgehende Nutzung der Erkenntnisse aus der verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten vorgesehen ist.

Link zum PDF – EneEV – Ausnahmen und Befreiungen Deutschland

Fragwürdige DIN-Normen

Fragwürdige DIN-Normen (EnEV, DIN 4108, DIN EN 832, DIN EN ISO 6946) von Prof. C. Meier 01.2003

Die DIN-Normen enthalten zu viele methodische Fehler. Es folgt eine kurzgefaßte Auflistung als Auswahl. Die Seiten beziehen sich auf das Buch: Meier, C. Richtig bauen – Bauphysik im Widerstreit – Probleme und Lösungen. Renningen-Malmsheim: expert verlag, 2. Auflage 2003, 265 Seiten. ISBN: 3-8169-2187-6

EnEV 2002
§ 15: Regeln der Technik (S. 162): Normen, technische Vorschriften und sonstige Bestimmungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft gehören zu ”anerkannten Regeln der Technik”, wenn das geforderte Schutzniveau in Bezug auf Energieeinsparung und Wärmeschutz dauerhaft gewährleistet ist. Kommentar: Das geforderte Schutzniveau ist kein Maßstab für ”allgemein anerkannte Regeln der Technik”, DIN-Normen, technische Vorschriften und sonstige Bestimmungen gewährleisten nicht Dauerhaftigkeit, dafür aber dauerhaft unwirtschaftlich Konstruktionen (§17 ”Befreiungen”).

DIN 4108:

  1. (S. 164/165): Fassung 1960: ”Bei geschichteten Außenbauteilen kann unsachgemäße Anordnung von Schichten zur Bildung von Tauwasser führen”. Kommentar: Heute kann gemäß DIN als Jahresbilanz bis zu 1 Liter (1/2 Liter) Kondensat pro Quadratmeter Außenhülle entstehen (Stand der Technik).
  2. (S. 165): ”Tauwasserausfall während der Verdunstungsperiode ist rechnerisch nicht zu berücksichtigen”. Kommentar: Diese Vereinbarung führt zu einem methodischen Fehler, denn die falscheste unbelüftete Dachkonstruktion mit enormen Feuchteschäden wird damit immer als ”im Sinne der DIN unschädlich” ausgewiesen – ein bautechnischer Skandal.
  3. (S. 166): Temperaturberechnungen und μ-Werte beim Tauwassernachweis gelten nur für den stationären Zustand.

Kommentar: Der stationäre Zustand ist unrealistisch, besonders bei massiven Baustoffen.

DIN EN 832:

  1. (S. 166): Es wird der Heizenergiebedarf mit dem U-Wert berechnet. Kommentar: Der U-Wert gilt nur für den Beharrungszustand, der nie vorliegt – dafür sorgt allein die Sonne.
  2. (S. 166): Es heißt: ”Die jährlichen solaren Gewinne können vernachlässigt werden”. Kommentar: Diese Aussage ist falsch.
  3. (S. 167): Beim Abstrahlungskoeffizient hr in W/m²K wird die mittlere Temperatur aus Oberfläche und Himmel eingesetzt. Kommentar: Günstige Gegenstrahlung der Erdoberfläche als Entlastung wird ignoriert.
  4. (S. 167): In den Formeln für den Abstrahlungskoeffizienten fehlen die Werte c und r. Kommentar: Das Speichervermögen einer absorbierenden Wand wird somit nicht berücksichtigt.
  5. (S. 167): Abstrahlung wird aus der Differenz von Außenluft und Himmelstemperatur berechnet. Kommentar: Maßgebend ist hierbei ausschließlich die Oberflächentemperatur und nicht die Außenlufttemperatur, da sie stark differieren.
  6. (S. 168): Die Differenz der absorbierten Strahlungsenergie wird sofort und ausschließlich an die Luft abgegeben (Stationäres Modell mit Absorption). Kommentar: Luft ist für Strahlung diatherm, die eingespeicherte Energie wird ignoriert. Deshalb sind diese Annahmen völlig unzutreffend.
  7. (S. 168): Ein Rechenbeispiel im Anhang L endet mit einer Streuung von ±43,3%.

Kommentar: Eine derartige Rechenmethode ist ein ingenieursmäßiger Skandal.

DIN EN ISO 6946:

  1. (S. 169): Es wird wie immer nur der U-Wert verwendet. Kommentar: Der U-Wert gilt nur für den Beharrungszustand, der nie vorliegt.
  2. (S. 169): Es heißt: ”Der Wärmeübergangswiderstand vernachlässigt auch jeglichen Einfluß kurzwelliger Sonnenstrahlung auf Außenflächen”. Kommentar: Dies bedeutet die Ignoranz gegenüber kostenloser Solarenergie.
  3. (S. 169): Es werden Schichten und Bereiche definiert und Mittelwerte berechnet. Kommentar: Diese Anweisung ist praxisfremd, kompliziert und viel zu verwirrend.
  4. (S. 169): Es wird eine ”Fehlerabschätzung” angeboten. Kommentar: Diese pseudowissenschaftliche Kaschierung soll nur von den methodischen Fehlern einer stationären Berechnung ablenken.
  5. (S. 169): Im Anhang A werden beim Wärmeübergangskoeffizienten Strahlung und Konvektion einheitlich behandelt (Dimension W/m²K). Kommentar: Dies ist physikalisch absurd. Strahlung ist diatherm, erwärmt also keine Luft.
  6. (S. 170): Die Wärmeleistung einer Strahlungsheizung wird proportional zur ”Übertemperatur” berechnet. Kommentar: Die Wärmeleistung ist proportional zur vierten Potenz der absoluten Temperatur. Diese Annahme ist deshalb falsch, sie führt zu absurden Ergebnissen.
  7. (S. 170): Unbelüftete Lufträume werden für Strahlung und Konvektion im Anhang B ebenfalls ”einheitlich” behandelt. Kommentar: Dies ist deshalb ebenfalls falsch.
  8. (S. 170): Es wird im Anhang B der Strahlungsaustauschgrad E zur Bestimmung des ”Wärmeübergangskoeffizienten für Strahlung” herangezogen. Kommentar: Hier geht physikalisch alles durcheinander – eine naturwissenschaftliche Konfusion.
  9. (S. 170): Im Anhang B.3 wird dann analog verfahren. Kommentar: Überall ist alles falsch.
  10. (S. 170): Anhang C behandelt die U-Wert-Berechnung von trapezförmigen Dämmstoffschichten. Kommentar: Da die Effizienzschwelle bei maximal 6 bis 8 cm Dicke liegt, ist dies blindwütiger Aktionismus und eine pseudowissenschaftliche Absurdität.

Fazit:
DIN-Normen enthalten derart viel methodische und inhaltliche Fehler, dass sie in der Tat nicht mehr ernst genommen werden können. 

Link zum PDF – Fragwürdige DIN-Normen 

Strahlungsaustausch, Strahlungsleistung und Wärmeleistung:

Die Theorie der genormten Heiztechnik versteht den Strahlungsaustausch als Strahlungsleistung und kann dadurch die tatsächliche Wärmeleistung strahlender Flächen nicht korrekt berechnen. Ein Beispiel zum besseren Verständnis: bei zwei gleich warmen Strahlflächen gegenüber angeordnet mit 80°C Oberflächentemperatur, ist der Strahlungsaustausch infolge der Differenzbildung zwar sehr richtig Null – aber nicht deren Wärmeleistung – ein schwerwiegender Fehler der etablierten Heizungsbemessung. Jedem wird sehr schnell klar, dass es sehr warm wird wenn man zwischen den Strahlern steht, deren Differenz zwar 0 ist aber die Strahlungswärmeabgabe spürbar ist. “

Grafik Strahlungswärme

“Über den gesamten Bereich einer möglichen Strahlungstemperatur zwischen 20 und 75° C unterschlägt deshalb die gängige Heiztheorie bei der Strahlung in den Halbraum eine zusätzliche Strahlungsleistung von ca. 400 W/m2. Bei der Hohlraumstrahlung (das Hohlraum-Modell von Max Planck gilt infolge analoger Strahlungs-Verhältnisse auch für Innenräume) sind die Diskrepanzen noch größer (ca. 800 bis 1200 W/m2). 

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Brennende Fragen und konkrete Antworten:

Wohnungsbaubestand und Wärmeschutz: Kritisches zur Energieeinsparverordnung

Konkrete Antworten auf brennende Fragen von Prof. Dr.-Ing. habil. Claus Meier, Architekt SRL

Das Bauen hat Tradition, Bauen bedeutet auch baukulturelle Entwicklung. Gesichertes Erfahrungswissen und bewährte Baumethoden aus früheren Zeiten gilt es zu bewahren, Verschüttetes ist wieder präsent und nutzbar zu machen, zumal sich „neuere Entwicklungen“ zu oft als fehlerhaft erweisen. Besonders die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) wird heftig diskutiert; die unterschiedlichen Auffassungen prallen hart aufeinander. Im Widerstreit der Meinungen steht der interessierte Laie diesem Hin und Her hilflos gegenüber. Was ist nun richtig und worauf kann man sich verlassen? Was muß getan werden und welche Konsequenzen sind zu ziehen?

1. Was heißt Wärmeschutz im Altbau?
Die Grundlage für einen erforderlichen Gebäudewärmeschutz ist immer das Klima. Im mediterranen Raum wird nachhaltig massiv mit speicherfähigen Materialien gebaut. Die Sonnenstrahlung ist derart intensiv, daß man sich davor schützen muß. Auch für die nächtlichen Abkühlungen ist der Massivbau hervorragend geeignet, da er die am Tage aufgenommene Energie dann in der Nacht wieder abgeben kann. Innen herrscht dadurch ein ausgeglichenes, angenehmes Raumklima. Im hohen Norden mit sehr geringer (oder keiner) Sonneneinstrahlung werden mehr die „Leicht“-Konstruktionen mit guter Dämmwirkung erforderlich. Das Iglu (Schnee ist ein schlechter Wärmeleiter) kann hier als ein traditionell bedingtes Beispiel angeführt werden. Wir in Mitteleuropa liegen dazwischen und brauchen beides. Die Speicherwirksamkeit und Dämmfähigkeit einer Außenkonstruktion. Dies hat Sinn und hat sich demzufolge historisch auch so entwickelt. Die Speicherung wird günstiger bei schweren, massiven Baustoffen, die Dämmung wird günstiger bei leichten, porösen Baustoffen. Insofern muß eine zwischen Dämmung und Speicherung liegende, gut ausgewogene Konstruktion gewählt werden. Dies ist der traditionsreiche Massivbau, der Ziegelbau. Eine solide Mischung beider Eigenschaften schafft in unseren Breiten gesunde Wohnverhältnisse und spart obendrein noch Energie. Auf diese Notwendigkeiten nimmt die Energieeinsparverordnung keine Rücksicht.

2. Warum hilft Speicherung Energie sparen?
Leben auf der (speicherfähigen) Erde verdanken wir der Sonne. Solarstrahlung erwärmt nur Materie – aber keine Luft. Gäbe es diesen segensreichen Energiespender nicht, der Planet wäre kalt und unbewohnbar. Jeder kennt die wohltuende Wärme der Sonnenstrahlen; hochalpine Skifahrer genießen diese, obgleich Minusgrade herrschen. Gerade im Winter bei tiefliegender Sonne werden speicherfähige Wände besonders günstig mit Energie beliefert. Wird dieser kostenlose Energietransfer absorbiert, wird auch die Energiebilanz des Gebäudes günstig beeinflußt. Massivabsorber, Transparente Wärmedämmung, Sonnenkollektoren und Photovoltaik sind bekannte Techniken, um Sonnenenergie nutzbar zu machen. Nur wird diese Art einer technischen Nutzung recht teuer, da sie apparative Zusatzeinrichtungen erfordert. Zur Solarenergienutzung gibt es aber auch günstige Alternativen. Die simple und bewährte massive Außenwand leistet als Massivabsorber ohne zusätzliche Investitionen seit Jahrhunderten gute Dienste. Die eingespeicherte Solarenergie stoppt durch einen von außen nach innen fließenden Wärmestrom den Wärmestrom von innen nach außen. Insofern mindert gespeicherte Sonnenenergie die Transmissionswärmeverluste eines Gebäudes. Um kostenlose Solarenergie sinnvoll zu nutzen, wäre hier der goldene Mittelweg zwischen Dämmfähigkeit und Speicherfähigkeit anzustreben. Die Beschränkung allein auf die Dämmung (also den k-Wert) führt deshalb in unseren Breiten nicht zu einer energetisch optimal abgestimmten Außenwand, denn es muß nicht nur für den Winter, sondern auch für den Sommer gebaut werden. Die naturgemäß vorhandene Speicherung von massiven Außenwänden findet in der Energieeinsparverordnung keinerlei Berücksichtigung.

3. Was bedeutet der k-Wert?
Im Gebäudewärmeschutz ist der k-Wert überall präsent. Dieser wird aus der Fourierschen Wärmeleitungsgleichung, auf die man sich immer beruft, abgeleitet. Die Ursprungsgleichung besteht aus fünf Teilen, die folgende Merkmale beschreiben:
• a) die Speicherfähigkeit des Baustoffes,
• b) Die Wärmeleitung in den drei Richtungen innen-außen, oben-unten und seitwärts, wobei die beiden letzteren unberücksichtigt bleiben, so daß nur die Richtung innen-außen verbleibt.
• c) Die Solarstrahlung als sonstige Wärmequelle.Diese allgemeine, für den instationären Zustand zutreffende Gleichung wird nun für den stationären Zustand durch die mathematische Operation einer „Nullsetzung“ völlig verwandelt. Einzig aus dieser Verwandlung resultiert der dann nur für den Beharrungszustand geltende k-Wert, der bei allen Energiebedarfsberechnungen die Grundlage bildet; hier beruft man sich seltsamerweise auf „europäische Normen“.

Diese Nullsetzung der allgemeinen Gleichung hat jedoch für die Energiebilanz einer Außenwand und damit für die tatsächlichen Transmissionswärmeverluste verheerende Folgen:
• a) Die Speicherfähigkeit wird null; das heißt, der k-Wert berücksichtigt nicht diese in unseren Breiten so wertvolle Eigenschaft einer Außenwand als Energie-Absorber.
• b) Es wird damit eine konstante Wärmestromdichte, die ja bei jeder Temperaturberechnung die Grundlage bildet, angenommen bzw. vorausgesetzt. Die Realität einer massiven Außenwand zeigt jedoch überall in Größe und Richtung unterschiedliche Wärmestromdichten.
• c) Auch die Solarstrahlung wird mit null angenommen. Dies aber kann nur in einer Klimakammer simuliert werden; in der Realität dagegen liegt immer eine Strahlung vor, selbst wenn es nur die diffuse Strahlung ist, die immerhin ca. 40 % der direkten Strahlung ausmacht. Ein Nordfenster liefert ja auch solare Wärmegewinne. Insofern ist der k-Wert nur eine rechnerische Fiktion. Energieverbrauchsanalysen zeigen deshalb auch die Diskrepanz zwischen Rechnung und Verbrauch. Massive, speicherfähige Wände verbrauchen weniger Energie als gerechnet, Leichtkonstruktionen jedoch mehr als gerechnet. Das Fehlerhafte einer k-Wert Berechnung wird damit offenbar, die Unzuverlässigkeit unmißverständlich aufgezeigt. Altbauten werden somit benachteiligt. In der Energieeinsparverordnung wird allerdings nur mit dem k-Wert gerechnet.

4. Wie werden die Transmissionswärmeverluste beschrieben? Trotz dieser entscheidenden Fehler wird von Seiten der Administration und der industriefreundlichen Wissenschaft am nur für den Beharrungszustand geltenden k-Wert dogmatisch festgehalten. Obgleich er logischerweise immer falsche Ergebnisse liefert, wird der k-Wert zum fatalen Symbol des Wärmeschutzes erhoben und in allen Energiebedarfsberechnungen eingesetzt. Der k-Wert gilt nur für den stationären Zustand, für den Beharrungszustand, der im 24stündigen Rhythmus einer Tag/Nachtperiode jedoch nie eintritt.

Warum aber spielt der k-Wert dann eine derart dominierende Rolle?
In der Heiztechnik wird bei der Wärmebedarfsberechnung seit jeher der k-Wert für die Bemessung der Heizkörper und des Heizkessels verwendet. Bei den bisherigen Massivbauten ergibt sich durch die fehlerhafte Berechnung eine Überdimensionierung der Heizungsanlage. Dies ist tolerierbar, da ein gewisser Wärmepuffer damit geschaffen wird. Dagegen wird bei den jetzigen Leichtbauten in Schichtenbauweise mit dem k-Wert unterdimensioniert, da der Wärmebrückeneffekt methodisch fehlerhaft berücksichtigt wird. Auch bei den verwendeten dynamischen Simulationsmodellen zur Aufrechterhaltung einer vorgegebenen Raumlufttemperatur wird für die Außenwand immer nur der für den Beharrungszustand gültige k-Wert verwendet. Dabei werden die für den Heizungsingenieur so wichtigen Kühllasten berechnet, damit Überheizungen infolge eindringender Solarenergie über die Fenster vermieden werden. Auch eventuelle Nachtabsenkungen werden dabei angesprochen. All diese theoretischen Untersuchungen verwenden den realitätsfernen k-Wert; sie können somit auch nicht als Begründung für die Richtigkeit herangezogen werden. Der Einsatz des k-Wertes in der Energieeinsparungsverordnung ist und bleibt fehlerhaft.

5. Führt eine k-Wert-Verschärfung zur angestrebten Energieeinsparung?
Die Novellierungen der Wärmeschutzverordnungen zum Zwecke erhöhter Energieeinsparungen bestehen stetig in einer Verschärfung der Anforderungen – sprich der k-Werte. Sollte die Gültigkeit des k-Wertes nun trotz der Fehlerhaftigkeit einmal angenommen werden, dann gibt es zwei Gründe, die dieses ständige Verschärfen, auch jetzt wieder besonders bei der Energieeinsparverordnung, ad absurdum führen: Dies sind der Wärmebrückeneinfluß und die Mathematik. Bei einer Leichtkonstruktion in Schichtbauweise verstärkt sich vehement der Wärmebrückeneinfluß. Der Wärmebrückenanteil am k-Wert ist kein absoluter Wert, wie in der Energieeinsparverordnung berücksichtigt, sondern abhängig von Konstruktion und „Anforderungsniveau“. Was theoretisch durch „kleinere k-Werte“ gewonnen wird, geht durch erhöhte Wärmebrückenverluste teilweise wieder verloren. Bei der Leichtbauweise sind Wärmebrücken ein Problem. Bei einer monolithischen Massivkonstruktion dagegen spielen die Wärmebrückenverluste kaum eine Rolle: Erstens werden sie durch eine günstigere Temperaturverteilung in der Wand minimiert und zweitens werden sie durch die Absorption solarer Energie vorteilhaft überlagert und eliminiert. Die Verschärfung des Anforderungsniveaus durch Herunterfahren der k-Werte wird jedoch besonders aus mathematischen Gründen unsinnig.

Die Funktion des k-Wertes ist eine Hyperbel, die kleine k-Werte nicht mehr nachhaltig Energie sparen läßt; sie sind nicht mehr effizient; auch die Wirtschaftlichkeit ist dann nicht mehr gegeben.Dieses fatale Naturgesetz besagt:
5 cm Dämmstoff ergibt einen k-Wert von 0,8 W/m²K
10 cm Dämmstoff ergibt einen k-Wert von 0,4 W/m²K
20 cm Dämmstoff ergibt einen k-Wert von 0,2 W/m²K
40 cm Dämmstoff ergibt einen k-Wert von 0,1 W/m²K

Die Verdoppelung der Dämmung führt lediglich zu einer Halbierung des k-Wertes. Welch makabres Spielchen beim „Verschärfen des Anforderungsniveaus“. Allein dieser energetisch nutzlose Einbau von Superdämmungen ist der Grund, weshalb immer nur von prozentualen Einsparungen gesprochen wird. Bei den einzelnen oben angeführten Schritten wird der k-Wert jeweils um 50% reduziert, was eine „gewaltige“ Energieeinsparung suggeriert. In Wirklichkeit handelt es sich bei den kleineren k-Werten um vernachlässigbare Größen. Von Umweltentlastung kann deshalb überhaupt keine Rede sein.

Wenn dann noch bedacht wird, daß die „Verbesserung“ des k-Wertes um 0,1 W/m²K etwa 0,40 DM/m² (Konstruktionsfläche) ergeben, dann wird klar, daß das grenzenlose Herunterfahren der k-Werte unsinnig ist. Die Machbarkeit ist ein falscher, ein betrügerischer Weg für sinnvolle Energieeinsparmaßnahmen. Das Energieeinsparungsgesetz fordert im § 5 die Wirtschaftlichkeit. Bei Erfüllung der in der Energieeinsparverordnung geforderten k-Werte wird also auch gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot im Energieeinsparungsgesetz verstoßen. Es ist unverantwortlich, daß der Verordnungsgeber vom Architekten, vom Planer, vom Investor mit der Energieeinsparverordnung de facto Gesetztesverstöße verlangt.

6. Welche Nachteile ergeben sich bei der Leichtbauweise?
Infolge der einseitigen, stationären Sichtweise (gute Dämmung durch kleine k-Werte) beeinflußt dieser bautechnische Trend zur Leichtbauweise durch Überheizung das Innenklima ungünstig. Dies führt automatisch zu unbehaglichen Wohnverhältnissen, die nur mit hohem apparativen Aufwand gemildert werden können. Barackenklima ist die natürliche Folge. Die Abkehr von der Massivbauweise (Speicherung) und die Hinwendung zur k-Wert-minimierenden Leichtbauweise (Dämmung) bedeutet im Endergebnis einen erhöhten Energieverbrauch durch Kühlung im Sommer und Nichtnutzung solarer Energie im Winter, bedeutet verstärkte Umweltverschmutzung durch Sondermüll und erhöhte Schadensanfälligkeit durch Feuchteschäden. All diese Nachteile werden durch den monolithischen Massivbau vermieden. Mit der Energieeinsparverordnung werden falsche Weichen für das Bauen gestellt.

7. Kann am Altbau mit Wärmedämmung Energie gespart werden?
Gegenwärtig beherrscht das stationäre Denken und Rechnen der etablierten Bauphysik den Gebäudewärmeschutz. Diese Einseitigkeit benachteiligt die Altbauten. Eine Wärmedämmung aus Dämmstoff ist sehr leicht und deshalb nicht speicherfähig. Die große Dämmwirkung wird allein durch die k-Wert-Berechnung erreicht. Für Leichtkonstruktionen und Leichthäuser muß also Dämmstoff eingebaut werden. Der traditionelle Altbau mit seiner schweren Bausubstanz besitzt eine hohe Speicherfähigkeit, die die kostenlos zur Verfügung stehende Solarstrahlung nutzbringend verwerten kann. Bei Altbauten kann also die Speicherfähigkeit der Konstruktion mit einbezogen werden, so daß sich aus der Berücksichtigung absorbierter Solarstrahlung „effektive“ k-Werte ergeben, die sogar niedriger als stationär gerechnete „Superdämmungen“ sein können.
Massivbauten sind auch Niedrigenergiehäuser.
Insofern würde eine außen angebrachte Wärmedämmung nur den Vorteil einer speicherfähigen Wand beseitigen und diese dadurch energetisch entwerten, abgesehen von anderen Nachteilen wie z. B. die Verhinderung des Feuchtetransportes nach außen und/oder innen infolge sorptionsdichter Schichten. Allerdings muß vorausgesetzt werden, daß es sich mindestens um 38 cm starke, ca. 300 kg/m² schwere Massivwände handelt, die selbst schon einen relativ günstigen Dämmanteil enthalten und den fehlenden Anteil zur „energiesparenden Konstruktion“ dann durch die Speicherfähigkeit der Außenwand beisteuern. Wenn also instationär gedacht und gerechnet wird, dann ist eine Wärmedämmung beim Massivbau, also auch beim Altbau, fehl am Platz. Diese Feststellung hat für den Altbau deshalb besondere Bedeutung, da jetzt die „Notwendigkeit“ (?) proklamiert wird, den Altbaubestand infolge „schlechter k-Werte“ energetisch „ertüchtigen zu müssen“. Dies bedeutet dann erfahrungsgemäß die Verpackung mit Wärmedämmstoff, um niedrige k-Werte gemäß DIN 4108 berechnen zu können. Mit dieser Verpackungsstrategie in der Energieeinsparverordnung wird jedoch zusätzliche Energie kaum gewonnen.

8. Ist eine dichte Gebäudehülle am Altbau sinnvoll?
Die Luftdichtheit der den Innenraum umgebenden Bauteile (Wand, Decke) wurde schon seit jeher gefordert. Dies war notwendig, um Kondensat infolge Abkühlung der nach außen strömenden warmen Innenraumluft im Außenwandbauteil zu vermeiden. Bei Massivbauten ist die Luftdichtheit immer gewährleistet (verputzte Außenwand und Massivdecke). Bei Skelettbauten jedoch läßt sich eine vollkommene Luftdichtheit konstruktiv-handwerklich nur schwer herstellen. Deshalb war es bei der Leichtbauweise bisher Stand der Technik, hinterlüftete Wand- bzw. belüftete Dachkonstruktionen zu wählen, damit eventuelles Kondensat ab- und weggelüftet werden konnte. Mit der Abschaffung der belüfteten Konstruktion durch den „Vollwärmeschutz“ entstehen bei Leicht- und Skelettkonstruktionen infolge der konstruktiv nicht immer zu vermeidenden Luftundichtheit Feuchteschäden durch Luftströmung. Die Bauschadensfälle nehmen rapide zu. Dies aber kennzeichnet die unbelüftete Leicht- und Skelettkonstruktion insgesamt als eine recht fragwürdige Konstruktion. Anstatt nun bei solchen „windigen“ Lösungen zur belüfteten Konstruktion zurückzukehren, wird die „Luftdichtheitsprüfung“ geboren (wie immer wird ein Fehler durch einen zweiten Fehler zu beheben versucht). Zur Begründung werden nicht die zu erwartenden Feuchteschäden, sondern die damit zusammenhängenden Energieverluste genannt. Die durch Luftundichtheit entstehenden Energieverluste sind jedoch gegenüber dem notwendigen stündlichen Luftwechsel vernachlässigbar gering. Zur Vervollständigung des Durcheinanders werden in der Energieeinsparverordnung nun „alle“ Bauten mit der Luftdichtheitsprüfung konfrontiert, obgleich für Massivbauten, also auch für die Altbauten, die Gefahr einer Kondensatbildung im Außenwandgefüge nicht gegeben ist. Insofern bedeutet z. B. der Slogan „Luftdichtheit senkt den Energieverlust“, mit dem Büros für die „Blower-Door-Messung“ werben, eine Irreführung des Kunden. Allerdings eröffnet sich hier auch ein vielversprechender Markt, der bei Beachtung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ erst gar nicht entstanden wäre.

9. Kann eine Wärmedämmung den Altbau schädigen?
Bauschäden durch Kondensat wie Schimmelpilz innen und Algenbildungen außen treten in der Praxis verstärkt auf. Die Therapievorschläge führen immer zu „besseren Dämmungen“. Damit werden jedoch nicht die Ursachen der Bauschäden beseitigt. Kondensat entsteht immer nur dann, wenn Luft auf die Taupunkttemperatur abgekühlt wird. Diese jedoch wird maßgebend von der relativen Feuchte der Luft bestimmt. Dies widerlegt das Argument, die Ursache einer Kondensatbildung sei vor allem eine mangelhafte Wärmedämmung mit zu geringer Wandoberflächentemperatur. Nicht der k Wert ist schuld, sondern die zu hohe relative Luftfeuchtigkeit. Selbst eine „sehr gute“ Dämmung kann bei hoher Luftfeuchtigkeit eine Kondensatbildung nicht verhindern. Alte Bausubstanz aus Gründen der Kondensatvermeidung mit Dämmstoff zu verpacken, wäre also der falscheste Weg, da die viel gravierendere Ursache der Kondensatbildung, die hohe relative Feuchte der Raumluft infolge dichter Fenster, damit nicht beseitigt wird.

Die Nachteile wären:

  • Mit einer Außendämmung wird die energiebringende und damit temperaturausgleichende Solarstrahlung von der Bausubstanz ferngehalten. Es wird die dankenswerterweise kostenlose äußere Energieversorgung gekappt.
  • Auch eine Innendämmung zieht Feuchteschäden magisch an, da das Temperaturgefüge nachteilig beeinflußt wird; man muß mit Dampfsperren arbeiten, die wiederum das Sorptionsvermögen der Außenwände stark beeinträchtigen. Die Bauschadensträchtigkeit dämmstoffverpackter Fassaden ist hoch. Auf die besonderen Brandgefahren sei extra hingewiesen. Mit der Verwendung von Dämmstoff besteht beim Altbau die große Gefahr, durch damit verursachte Bauschäden wertvolles Bausubstanz zu gefährden, wenn nicht sogar zu zerstören. Am Massivbau hat Wärmedämmstoff keine Daseinsberechtigung.

Noch ein wichtiger Hinweis zur Kondensatbildung: Da die Raumlufttemperatur bei einer Strahlungsheizung immer niedriger als die Wandtemperatur ist, wird Kondensatbildung konsequent vermieden. Schimmelpilzbildung entsteht also nur bei Konvektionsheizungen.

10. Gehen von Wärmedämmungen Gesundheitsgefahren aus?
Wenn von Gesundheitsgefahren die Rede ist, dann gehen die Meinungen weit auseinander. Bedeutet Gesundheit das Fehlen einer Krankheit oder kann Gesundheit mit Wohlbefinden gleichgesetzt werden? Führt die Summe vieler Einbußen im Wohlbefinden eventuell zur Krankheit und wie reagieren die Allergiker? Trotz dieser Vielschichtigkeit und schwierigen Begriffsbildung kann festgestellt werden:Faserige Mineraldämmstoffe stehen im Verdacht, Lungenkrebs zu fördern.Das Dementi der Industrie kam prompt. Die erhöhte Brandgefahr von Wärmedämmverbundsystemen aus Hartschaum und die damit verbundene Gefährdung durch toxische Gase steht außer Zweifel. Die gesteuerten Energiespardiskussionen umgehen jedoch dieses Thema. Die nachträgliche energetische Sanierung einer Altbausubstanz durch ein Wärmedämmverbundsystem führt zu Veränderungen im Innenraumklima. Es dominiert das Gefühl der Feuchte – es muß deshalb verstärkt gelüftet werden. Mit dem Aufbringen von Dämmstoffen an alter Bausubstanz wird das Sorptionsverhalten wesentlich verändert, da die notwendigen Sorptionseigenschaften fehlen. Die Transportrichtung von Wärme und Feuchte muß immer gleich sein. Wird die Feuchte infolge sorptionsdichter Außenschichten nach innen abgegeben, dann ist falsch konstruiert worden. Gerade die Sorptionseigenschaften einer massiven Außenschale tragen zum Wohlbefinden bei. Das hohe Temperaturniveau infolge absorbierter Solarstrahlung führt zu verstärkten diffusiven und kapillaren Feuchtetransporten nach außen. Die Außenkonstruktion bleibt dann auch bei erhöhten Feuchtebelastungen trocken. Bei übermäßiger Feuchteproduktion (Kochen in der Küche, Duschen im Bad, viel Blumen und ein Aquarium im Wohnzimmer) nehmen sorptionsfähige Schichten (z. B. Kalkputz, Holzverkleidungen) die Feuchtespitzen auf und puffern diese ab; es findet ein Ausgleich der relativen Feuchten zwischen Raumluft und Wandoberfläche statt. Ähnlich verhält sich eine speicherfähige Innenoberfläche auf thermische Spitzen. Erfolgt eine Überhitzung des Raumes, dann bauen absorptionsfähige Oberflächen die erhöhten Temperaturen ab, es findet ein Temperaturausgleich statt. Fehlen sorptionsfähige Oberflächenmaterialien im Raum, dann muß für die Wohngesundheit mit hohem technischen Aufwand und viel Geld Ersatz für die nicht vorhandenen günstigen Materialeigenschaften geschaffen werden: Überheizung muß mit Kühlung, eine hohe Raumluftfeuchte mit Lüftungs- bzw. Klimaanlage begegnet werden – beides zwar technisch machbar, aber für den Normalfall nicht empfehlenswert. Anschaffung und Betrieb wären zu kostenaufwendig. Das Schallverhalten einer Außenwand kann durch eine Wärmedämmverbundsystem ungünstig beeinflußt werden, die Schalldämmung wird verschlechtert. Die psychologischen und physiologischen Auswirkungen „neuer Bauweisen“ werden nur recht zaghaft zur Diskussion gestellt. In diesem Zusammenhang muß das „Sick-Building Syndrom“ erwähnt werden. Altbausubstanz kennt diese Gefahren nicht. Die Energieeinsparverordnung nimmt auf all diese wichtigen und entscheidenden Dinge keine Rücksicht.

11. Wie sind DIN-Normen zu werten?
Allgemein verbindlich sind nur die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Dem stehen die DIN-Normen gegenüber. Im Bauvertragsrecht spielen diese erst dann eine Rolle, wenn sie als Vertragsbestandteil besonders vereinbart werden. Sich auf Normen zu stützen, ist nicht immer Verlaß, denn es muß beachtet werden:

  • DIN ist ein Selbstverwaltungsorgan der Wirtschaft und seit über 75 Jahren privatrechtlich organisiert.
  • Im Vorspann von zusammengefaßten DIN-Normen steht in den „Hinweisen für den Anwender“:
  • „DIN-Normen sollen sich als „anerkannte Regeln der Technik“ einführen. Bei sicherheitstechnischen Festlegungen in DIN-Normen besteht überdies eine tatsächliche Vermutung dafür, daß sie „anerkannte Regeln der Technik“ sind. DIN-Normen sind nicht die einzige, sondern eine Erkenntnisquelle für technisch ordnungsgemäßes Verhalten im Regelfall. Durch das Anwenden von Normen entzieht sich niemand der Verantwortung für eigenes Handeln. Jeder handelt insofern auf eigene Gefahr“.
  • Deutlicher kann die Unverbindlichkeit von DIN-Normen nicht charakterisiert werden. Trotzdem versucht DIN den Eindruck zu erwecken, eine a. a. R. d. Bt. zu sein, scheut sich aber offensichtlich vor der Verantwortung.
  • In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht unter anderen:
  • „Daneben gehören den Normausschüssen des DIN aber auch Vertreter bestimmter Branchen und Unternehmen an, die deren Interessenstandpunkte einbringen. Die Ergebnisse ihrer Beratungen dürfen deshalb im Streitfall nicht unkritisch als geronnener Sachverstand oder als reine Forschungsergebnisse verstanden werden“.
  • Und weiter: „Andererseits darf aber nicht verkannt werden, daß es sich dabei zumindest auch um Vereinbarungen interessierter Kreise handelt, die eine bestimmte Einflußnahme auf das Marktgeschehen bezwecken“.
  • In BGH-Urteilen wird diese Sachlage bestätigt.

DIN ist also eine denkbar schlechte Basis für den Nachweis wissenschaftlicher Richtigkeit. Es stellen sich damit für den Praktiker folgende Fragen:

  • Können Schreibtisch-Normen bewährtes Erfahrungswissen in der Bautechnik ablösen?
  • Sind die aus der Erfahrung heraus gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse oder statt dessen Vereinbarungen interessierter Kreise wichtig?
  • Soll kreatives Ingenieursdenken durch administrative Verordnungstexte ersetzt werden?

Wie „flexibel“ DIN-Normen sind, zeigt der Feuchtenachweis in der DIN 4108. Früher war eine trockene Konstruktion Stand der Technik. DIN paßte sich dem an und deshalb hieß es in der DIN 4108, „Wärmeschutz im Hochbau“ früherer Jahre: „Auch im Innern von unsachgemäß aufgebauten Bauteilen kann Tauwasser auftreten, besonders dann, wenn sie mehrschichtig und die Schichten unzweckmäßig hintereinander angeordnet sind“. Tauwasser in der Konstruktion war damals also nicht Stand der Technik und galt demzufolge als unsachgemäß! Heute bietet die Industrie Chemieprodukte an, die bei Schichtkonstruktionen wegen der gefährlichen Sorptionsdichtheit und der ungenügenden Diffusionsfähigkeit automatisch zur Tauwasserbildung führen.

Die DIN mußte deshalb „technisch weiterentwickelt“ werden. Die Auffassung von der Notwendigkeit einer kondensatfreien Konstruktion wurde korrigiert. Jetzt darf im Winter Tauwasser bis zu 1 Liter (bzw. ½ Liter) pro Quadratmeter auftreten, wenn dieses im Sommer wieder ausdiffundiert!

Die dem Nutzer dienende Forderung nach Kondensatfreiheit der Konstruktion wurde umgedeutet in eine jährliche Tauwasserbilanz. Laßt doch die Konstruktion im Winter feucht werden, die Hauptsache ist, daß sie im Sommer wieder austrocknet. Welch ein technischer Fortschritt, wenn man bedenkt, daß trockene Konstruktionen nicht im Sommer, sondern im Winter wichtig werden. Die DIN behandelt im Teil 5 nur den Feuchtetransport durch Diffusion. Viel wichtiger und entscheidender ist jedoch der kapillare Transport von Feuchtigkeit, der an die Außenoberfläche treten und dort verdunsten kann. Kapillarer Wassertransport wird jedoch durch Chemieprodukte wie Dämmschichten, Folien und Beschichtungen weitgehend unterbunden. Bei WDV-Systemen besteht deshalb immer die Gefahr, daß Konstruktionen durchfeuchten. Besonders bei der Innendämmung muß damit gerechnet werden. All dies führt zu ungesunden Wohnverhältnissen.

DIN-Normen (und jetzt Euro-Normen EN) sind industrie- und wirtschaftsorientiert. Demzufolge haben sich „fortentwickelte Normen“ oft als fehlerhaft und falsch erwiesen. Bei der Unverbindlichkeit der Normen ist auch der Versuch in der Energieeinsparverordnung § 15 bedenklich, Normen nun auf dem Verordnungswege zu a. a. R. d. T. umfunktionieren zu wollen; das rechtliche und fachliche Durcheinander wäre vollkommen.

Wegen der technischen Fehler in der DIN, übertriebener Kooperation mit der Wirtschaft und des großen lobbyistischen Einflusses der Industrie müssen die DIN-Vorschriften mit großer Zurückhaltung und Vorsicht angewendet werden. Mehr Verlaß ist auf die a. a. R. d. Bt, die sich von der Bindung der Industrie loslösen (sollten). Es werden Regelungen in der DIN vorgeschlagen, die teilweise von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen und gegen Naturgesetze verstoßen. DIN fühlt sich demzufolge mehr dem Marktgesetz einer Produkteinführung mit parallel beabsichtigter Gewinnmaximierung verpflichtet als dem Handwerker, dem Ingenieur und dem Kunden. Was dem Verbraucher hier zugemutet wird, entspricht nicht mehr einem vernünftigen Handeln. Bei der Energieeinsparungsverordnung stützt man sich weitgehend auf eingeführte DIN-Normen.

12. Liegen weitere Widersprüche in der Energieeinsparverordnung vor?
Durch die normierten Randbedingungen reduziert sich die Energieeinsparverordnung zu einem km-Wert-Verfahren. Genauso, wie der dritte Entwurf der WSchVO 1995, der als „Energiebilanzverfahren mit neuer Methodik“ gefeiert wurde, zu einem km-Verfahren mit  sieben Varianten mutiert, genauso verwandelt sich die EnEV zu einem km-Verfahren – allerdings mit noch mehr Varianten. Da die Energieeinsparverordnung wiederum wie bisher den Nachweis über die so beliebten k-Werte fordert, führt diese grundsätzliche Fehleinschätzung zu weiteren fehlerhaften Regelungen:

  1. Die energetische Gleichmacherei aller Bauten durch einheitliche „Anforderungen“ entspricht nicht der klimatischen Vielfalt in der Bundesrepublik. Hier ergeben sich große Diskrepanzen zwischen wärmeren und kälteren Regionen. Frühere Vorschriften haben noch drei Wärmedämmgebiete unterschieden, heute wird überall „gleich gedämmt“. Diese Vereinheitlichung des Dämmstoffeinbaues dient deshalb ausschließlich den Vermarktungsinteressen der Fertighaushersteller und Systemanbieter, die ihre Produkte überall verkaufen wollen. Auch dem ausländischen Anbieter werden damit einheitliche Lieferbedingungen eingeräumt. Handwerkliche Erfahrung und regionalspezifische Bauweisen gehen dabei verloren.
  2. Man unterscheidet Primärenergie, Heizenergie und Heizwärme. Die Begriffsausweitungen nehmen zu und man hat den Eindruck, daß komplizierte Begriffsdefinitionen Fachlichkeit und Genauigkeit betonen sollen. Ein Gesamtheizenergiebedarf kennzeichnet doch aber nicht den Verbrauch (und auf den kommt es an), denn es wird wiederum nur mit normierten Annahmen gerechnet – und das auch noch bei einer falschen, weil stationären Basis. Die Diskrepanz zwischen (falscher) Beharrungszustands-Rechnung, dem Bedarf, und tatsächlichem Verbrauch wird auch deshalb zunehmen, weil die verwendeten „normierte Daten“ radikal vermehrt werden.
  3. Der Nutzwärmebedarf für die Warmwasserbereitung wird für Wohngebäude mit dem konstanten Wert von 4 kWh/m³a, für andere Gebäude von 0 kWh/m³a angesetzt. Zunächst einmal ist zu sagen: Konstante Werte können weggelassen werden, sie „bereichern“ nur unnötigerweise die Berechnung. Zum anderen ist zu sagen: Gerade der Warmwasserverbrauch ist doch nicht überall konstant – und was geschieht bei den anderen Gebäuden, liegt er dort denn überall bei Null? Die Berücksichtigung des Warmwassers kumuliert jedoch vollends zur Farce, da der zulässige Jahres-Heizwärmebedarf Q der Tab. 1 um diese konstanten Werte „überschritten werden kann“. Was soll dann die Einbeziehung des Warmwassers? Dies ist völlig unsinnig. Warum kann hier nur wegen des Warmwasserbedarfs die maximale Begrenzung des Heizenergiebedarfs überschritten werden? Dies widerspricht doch dem Grundgedanken, den Heizenergiebedarf von Gebäuden zu begrenzen.
  4. Die Wärmeverluste des Heizsystems werden als „Verlustgröße“ des Gebäudes behandelt. Hier ist die Frage zu stellen, wo denn diese Verluste bleiben? Es ist doch wohl anzunehmen, daß sie im Gebäude verbleiben und somit nicht als Heizsystem-Verluste, sondern als innere Wärmegewinne zu betrachten sind.
  5. Auch die aus der Umwelt genommene Wärme wird berücksichtigt. Nirgends ist jedoch ein Hinweis zu finden, daß absorbierte Solarstrahlung mittels Speicherung durch Außenwände berücksichtigt wird. Aber eine solche Form der Nutzung „erneuerbarer Energien“ wird systematisch ignoriert, der Beharrungszustand vehement verteidigt, damit der k-Wert bleibt und die Superdämmungen ihre Chance bekommen.
  6. Es werden wie bisher vom Volumen Ve und von der Nutzfläche AN abhängige Höchstwerte aufgelistet. Da das Verhältnis Nutzfläche zu Volumen mit 0,32 festgelegt ist und das Verhältnis der beiden Anforderungsniveaus Q‘ zu Q“ ebenfalls 0,32 beträgt, ist es völlig egal, ob über das Volumen oder über die Nutzfläche gerechnet wird; in beiden Fällen kommt das gleiche Ergebnis heraus. Diese völlig unnötige Unterscheidung soll offensichtlich nur eine nicht vorhandene Vielfalt der Bearbeitung vortäuschen.
  7. Auch die Abhängigkeit des Anforderungsniveaus vom A/Ve-Verhältnis ist methodisch widersinnig. Man meint, ein großes A/Ve-Verhältnis beschreibe differenzierte und gestalterisch aufgelockerte Baukörper, ein kleines A/Ve- Verhältnis dagegen einen kompakten, energiesparenden Baukörper. Dies stimmt nur für gleiche Gebäudevolumen, stimmt also nicht generell. Diese Vorstellung wird aber nun unzulässigerweise verallgemeinert und findet deshalb als Maßstab für das Anforderungsniveau im Wärmeschutz Berücksichtigung. Immerhin kann ein Kubus als extrem günstige Form energiesparenden Bauens völlig unterschiedliche A/Ve Verhältnisse aufweisen.
    Die Werte reichen von 0,25 (Kantenlänge 24 m) bis 1,2 (Kantenlänge 5 m), sie umfassen also die ganze Bandbreite der unterschiedlichen Anforderungen. Demgegenüber können jedoch völlig unterschiedliche Bauformen gleiche A/Ve-Verhältnisse haben. Ein A/Ve-Verhältnis von z. B. 0,4 liegt bei unendlich vielen Abmessungen vor; diese reichen von 15 x 15 x 15 m als Kubus über die vielfältigen Quaderformen 10 x 15 x 30 m, 10 x 12 x 60 m bis hin zu sogar 10 x 10 x ¥ m. Obgleich die Bauformen energetisch völlig unterschiedlich zu bewerten sind, müssen sie alle die gleiche Anforderung an den Wärmeschutz erfüllen. Die zwangsläufige Folge ist, daß bei der Handhabung der Verordnungen ein großes sachlich/methodisches Durcheinander dominiert. Daraus resultiert dann Willkür im Ergebnis. Dies wird besonders kraß bei Superdämmungen, die schon bei kleinsten k-Wert Veränderungen mit großen Dämmstoffdicken-Veränderungen reagieren.
  8. Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Vollgeschossen oder drei Wohnungen „dürfen“ nach dem „Vereinfachte Verfahren“ bemessen werden, das Anforderungen an die Außenbauteile stellt, die, unabhängig von der Ausführung der Heizungsanlagen, für das Dach bei 0,17 W/m²K und für die Grundflächen (gegen unbeheizte Räume und Erdreich) bei 0,28 W/m²K weit jenseits jeglicher Wirtschaftlichkeit liegen.
  9. Bei den Außenwänden liegen die k-Werte je nach Lage und Bauform zwischen 0,20 und 0,56 W/m²K, je nach Wahl des Heizungssystems. Dies führt automatisch zur Dämmschichtkonstruktion bzw. zum WDV-System. Die bewährte monolithische Wand mit ihren vielen bauhygienischen und bauphysikalischen Vorteilen verschwindet damit vom Markt.
  10. Die Luftwechselrate bei freier Lüftung ohne Luftdichtheitsprüfung beträgt 0,7 h-1. Wenn die Luftdichtheit nachgewiesen wird, dann kann ein stündlicher Luftwechsel von 0,6 h-1 angenommen werden. Die letzte Zahl bedeutet gegenüber dem 0,8 fachen Luftwechsel in der WSchVO 95 eine Reduzierung um 25%. Damit wäre die Forderung der Regierung nur allein durch Änderung der Randbedingungen schon fast erfüllt – eine vortreffliche Einsparung! Allerdings ist nicht nachvollziehbar, warum bei dichten Gebäuden auch noch der Luftwechsel reduziert wird? Umgekehrt wäre es logisch. Der Lüftungstest kann nur dann „zum Standard“ werden, wenn eine Skelettbauweise mit Schichtkonstruktionen gewählt wird. Da pfeift es an allen Ecken und Enden durch die Ritzen. Die monolithische Bauweise dagegen ist luftdicht und braucht deshalb keinen „Luftdichtheitstest“. Die Frage sei erlaubt, welcher stündliche Luftwechsel hierfür dann anzusetzen ist: 0,6facher Luftwechsel, weil das Haus dicht ist oder 0,7facher Luftwechsel, weil kein Test durchgeführt wird.

Bei Änderung von bestehenden Gebäuden sind folgende Regelungen besonders kritisch zu sehen:

a) Außenwände:
Bei Fachwerk sowie bei einer Innendämmung muß ein k-Wert von 0,45 W/m²K eingehalten werden. Fachwerk wird entgegen restaurativer Erfahrungen somit ohne Dämmstoff nicht auskommen. Eine Innendämmung ist aus bauphysikalischen und hygienischen Gründen strikt abzulehnen. Alle anderen Außenwände müssen einen k-Wert von 0,35 W/m²K erhalten. Dämmstoff ist also angesagt, Speicherung dagegen wird negiert. Besonders ist hier zu nennen: Wenn der Außenputz bei einem Bauteil mit einem k-Wert ³0,9 W/m²K, also einer massiven, speicherfähigen Konstruktion, erneuert wird, dann gilt ebenfalls ein k-Wert von 0,35 W/m²K. Die Protagonisten dieser EnEV kennen also nur Dämmstoff. Ein Altbau muß also verpackt und damit von der Solarstrahlung abgekoppelt werden – ein bautechnischer Nonsens. Was dies mit „Nutzung der Solarenergie“ zu tun hat, wissen nur die „k-Wert-Dogmatiker“ mit ihrem Beharrungsdenken.

b) Keller: Wenn für Wände und Decken gegen unbeheizte Räume und gegen Erdreich k-Werte von 0,4 bzw. 0,5 W/m²K gefordert werden, dann liegen diese Werte jenseits der Wirtschaftlichkeitsschwelle. Infolge der vorliegenden geringeren Temperaturdifferenz zwischen innen und außen sind diese k-Werte weit überzogen.

c) Dächer: Auch bei Steil- und Flachdächern (k-Werte von 0,30 bzw. 0,25 W/m²K) wird der Wirtschaftlichkeitsnachweis nur schwer zu führen sein. Auch müssen die konstruktiven Schwierigkeiten bedacht werden, die mit der Erfüllung dieser Anforderungen einhergehen. Da kleine k-Werte wegen der zu geringen zusätzlichen Energieeinsparung immer zur Unwirtschaftlichkeit führen, muß im Normalfall davon ausgegangen werden, sich durch die in der EnEV enthaltenen Möglichkeiten von diesem Dämmdiktat befreien zu lassen.

Welche Konsequenzen sind zu ziehen? Bei der Brüchigkeit des gesamten EnEV-Gefüges muß die ganze Aufmerksamkeit verstärkt den Möglichkeiten gewidmet werden, sich durch Befreiungen dem Diktat dieser EnEV zu entziehen.

Zu § 16 Ausnahmen Absatz (1) lautet: „Soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen dieser Verordnung das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würde, lassen die nach Landesrecht zuständigen Stellen Ausnahmen zu“. Ein unverhältnismäßiger Aufwand in der Erfüllung der Anforderungen besteht ohne Zweifel darin, wenn dies nur durch unwirtschaftliche Konstruktionen zu erreichen ist. Dann stehen einem die Ausnahmen rechtlich zu. Absatz (2) lautet: „Soweit durch andere als in dieser Verordnung vorgesehene Maßnahmen die Ziele dieser Verordnung im gleichen Umfang erreicht werden, lassen die nach Landesrecht zuständigen Stellen auf Antrag Ausnahmen zu. In einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung kann mit Zustimmung des Bundesrates bestimmt werden, unter welchen Bedingungen die Voraussetzungen nach Satz 1 als erfüllt gelten“. Dieser Absatz besteht aus zwei Sätzen. Die Anwendung des Satzes 1 bietet u. a. auch die Möglichkeit, durch Berücksichtigung des Speichervermögens einer Außenwand die stationären k-Werte durch einen Bonus-Anteil zu verringern. In der Fachliteratur ist dies als Solargewinnfaktor bekannt. Dieses Vorgehen wird durch Informationen – Akademie für Gesundheit, Sport und Prävention e.V. 2020 Seite von 11 12 Heizenergieverbrauchsanalysen von Altbauten untermauert, ist fachlich-technisch legitim und würde die Erfüllung der Anforderungen nachweisen.

Zu § 17 Härtefälle Bei der grundsätzlichen Schieflage der gesamten EnEV wird diese selbst zum Härtefall. Der Text des § 17 lautet: „Die nach Landesrecht zuständigen Stellen können auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreien, soweit die Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer unbilligen Härte führen.“ Hier wird es deutlich gesagt: ein unangemessener Aufwand ist eine unbillige Härte. Wenn also gemäß der Forderung des EnEG die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen werden kann, dann muß auf Antrag befreit werden. Diese rechtliche Möglichkeit kommt bei der Umsetzung der Anforderungen fast immer zum Tragen und sollte konsequent im Interesse der Bauherren ausgeschöpft werden.

Zu § 18 Bußgeldvorschriften Interessanterweise werden die Bußgeldvorschriften erst nach Fertigstellung des Entwurfes formuliert. Offensichtlich sollen noch nicht alle Karten des vorliegenden bautechnischen Zwanges auf den Tisch gelegt werden. Immerhin sind die bisherigen Wärmeschutzverordnungen ohne Zwangsmaßnahmen ausgekommen. Mit dem stetigen Verschärfen des Anforderungsniveaus erreicht man jedoch Dämmbereiche, die gegenüber dem Bauherrn keineswegs mehr zu verantworten sind – Unwillen und Widerstand macht sich allgemein bemerkbar. Insofern ist es schon recht erstaunlich, daß nun Bußgeldvorschriften die Beteiligten gefügig machen sollen. Dabei wären Gespräche mit den kritischen Stimmen viel hilfreicher und von so eminent wichtiger Bedeutung.

Schlußbemerkung Das Unverständnis beim Anwender, beim Endverbraucher bleibt nicht aus! Irrende Methodik und daraus resultierende Ungereimtheiten verbunden mit verwirrenden Berechnungen werden dazu führen, daß immer mehr immer weniger verstehen werden. Es handelt sich bei der EnEV 2000 um ein bürokratisch-administratives Mammutwerk, das nicht mehr praxisgerecht gehandhabt werden kann. Eine generelle methodische und inhaltliche Überarbeitung ist vonnöten. Wenn man bedenkt, daß die erste Wärmeschutzverordnung von 1977 noch mit ca. 8 Seiten, die Wärmeschutzverordnung von 1982 dann mit 11 Druckseiten auskamen, dann kann man ermessen, daß die jetzige Fassung mit 29 Seiten sowie zitierten Normen mit über 70 Seiten jegliche Praktikabilität sprengt, zumal auch noch auf Normen hingewiesen wird, die erst im Entwurf vorliegen.

Zusammenfassend muß gesagt werden: Diese Energieeinsparverordnung muß in der vorgelegten Form aus Gründen der Intention, der Methode, des Inhalts, des Umfangs, der Wirtschaftlichkeit, der Baukonstruktion, der Ökologie (Dämmstoffentsorgung) sowie der Wohnhygiene abgelehnt werden.

Link zum PDF – Brennende Fragen und konkrete Antworten